Beschreibung
Folio (39 x 24.5 x 1 cm). Ca. 45 unpag. Bütten-Bll. (amtl. Wasserzeichen: Aussensteg mit floraler Randbordüre, Kopf- und Fusssteg 'Canton Luzern Stempel' und zentrales Kantonswappen), Satzspiegel von Hand in Tinte u. Linierung in Bleistift, Schriftsatz teilw. zweispaltig. Text in professioneller grosszügiger Deutscher Kurrentsschrift (Spitzfeder, braune Tinte, routiniert-schwungvoller Duktus), obere Blattecken z.T. mit Blindprägestempel (Taxstempel 'Canton Luzern Rp. 40'), einige gepr. Papiersiegel an blau-weissen Faden. Ppbd. d.Zt. (blau; etwas fleckig und bestossen) mit hs. Deckelschild. Seiten wenig stockfleckig (äusserste Bll. etwas mehr), in der unteren Ecke teilw. etwas fingerfleckig. Gesamthaft weitgehend sauberes, sehr ordentliches Exemplar - - "Actum den 14. Juni 1870 : Vor Bezirksgericht von Altishofen unter Vorsitz seines Hrn. Präsidenten Jos. Lz. Wüst in Dagmersellen erscheinen Herr Josef Hügi, Wagner von u. in Schötz, vertreten durch Hrn. Fürsprech Oßwald in Willisau, Kläger, gegen Herrn Eduard Muri von u. in Schötz, vertreten durch Hrn. Fürsprech P. Egli in Willisau, Beklagter in Injurien-Streit-Sache - Kläger trägt schriftlich vor: I. Der Beklagte ließ sich im Jahre 1869 beigehen den Kläger wiederholt und an verschiedenen Orten zu verläumden u. zu verlästern. II. Der Beklagte erlaubte sich namentlich auch [.] den Kläger [.] als einen Mann zu schildern, der einen üblen Leumund genieße u. in moralischer Hinsicht durchaus keine Gewähr für Ordnung und Sittlichkeit biete." (etc.; p. 1) - Protokolliert ist darauf der Prozessvorgang mit Vernehmungen und Aussagen der Kontrahenten, Beweisverhandlungen mit Zeugenanhörungen ('Verhöre', zweispaltig notiert), usw., jeweils mit Nennung nebst Gerichtspräsident Josef Leonz Wüst der Kommissionsmitglieder: Kommissionspräsident Johann Lütolf in Egolzwil, und wohl als Beisitzer die Bezirksrichter Franz Burkert in Uffikon u. Anton Hunkeler in Ebersecken. - Nach Darstellung von acht Erwägungen erkennt das Bezirksgericht von Altishofen unter Vorsitz seines Hrn. Präsidenten Jos. Leonz Wüst am 11. April 1871: "1. Herrn Eduard Muri sei schuldig der unbesonnenen Nachrede, 2. Sei derselbe mit einer Strafe von 12 fr. zu belegen" (etc.). - Nachgebunden ist ein Blatt mit lithographiertem Kopf u. 2-seitigem hs. Text: 'Das Obergericht des Kantons Luzern' "in Rekurssachen des Herrn Fürsprech P. Egli [.] gegen Herrn Fürsprech Oswald [.], betreffend eine in Injurienstreitsache [.] ergangene Erkenntniß [.] dd. 14. Juni abhin des Inhalts: es seien die angefochtenen Zeugen Herr Reg. Rath Meyer u. Hr. Oberschreiber Rüegger diesseits abzuhören [.] erkennt: 1. benannte zwei Zeugen sind nicht anzuhören, 2. Trage Opponent daherige Kosten", dat. Luzern, 22. September 1870, mit Papiersiegel und Unterschrift von Präsident Dr. Bühler und 'Namens des Obergerichts, Der Oberschreiber' (undeutl.) - Die aufgelaufene detaillierte gerichtliche 'Kostensnota' vom 14. Juni 1870 bis 11. April 1871 schlug mit der nicht unbeträchtliche 'Summa fr. 132.85' zu Buche, und dies allein, ohne die beiderseitigen Anwaltskosten. -- Josef Leonz Wüest, Gerichtspräsident, Geschäftsagent und Kleinlandwirt, war der Vater des Architekten, liberalen Ratsherrn u. freisinnigen Luzerner Politikers Friedrich Wüest (Dagmersellen 1843-1902 Luzern; s. HLS). - Sprache: de. Bestandsnummer des Verkäufers JU0204116
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