Vorschrift, welche bey denen in allhiesiger Residenz-Stadt Gotha vorzunehmenden Auctionen zu beobachten ist, vom 19ten Martii 1783. Zusatz zum ersten Theil der neuen Beyfugen zur Landes-Ordnung No. VI. [Nebst: Bekanntmachung wegen künftiger Erhöhung der Abgabe an den Auctionator bey Bücher-Auctionen vom 27. April 1804. Zusatz zu dem ersten Theile der neuen Beyfugen zur Landes-Ordnung und diesem diesfallsigen VI. Zusatze. No. XCII]. 2 Tle. in 1 Bd.
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