Verlag: Wetzlar, 13.12.1803., 1803
Anbieter: Antiquariat Bebuquin (Alexander Zimmeck), Pegau OT Werben, Deutschland
EUR 120,00
Währung umrechnenAnzahl: 1 verfügbar
In den Warenkorb31 x 20 cm. 10 S. auf drei Doppelbogen Hadernbütten mit Siegelrest und großem detailreichen Wasserzeichen, gedruckter Kopf. links mit schwarzgelbem Faden geheftet. Das Reichskammergericht war eine der wenigen funktionierenden Institutionen des Heiligen Römischen Reichs. Die Prozesse waren zwar äußerst langwierig, schützten aber kleinere Herren gegen die Gelüste der großen Staaten. Es stellte erst 1806 mit dem Ende des Heiligen Römisches Reiches seine Arbeit ein. Transkription: "Des allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herren, Herren Friedrichs der Schweden, Gothen und Wenden Königs pp. Landtgraffen zu Heßen, Fürsten zu Herßfeldt, Graffen zu Catzenelnbogen [Katzenelnbogen] Diettz, Ziegenhayn Nidda und Schaumburg. Unsers Allergnädigsten Landesfürsten und Herren Ihro Königl. Majestät wie zu dero hiesigen Regierung verordnete Präsident, Geheime Räthe, Cantzler, Vice-Cantzler und Räthe, Thun kund hiermit bekennendte. Nachdem Unß der Obrist Lieutenant George Moritz Wolff von Gudten berg geziemend angelangt, daß Wir seines verstorbenen Bruders, Hermann Wilhelms von Gudtenberg zu Meimbreßen [Meimbressen bei Kassel] hinterlaßenen drey unmündigen Söhnen namentlich Ludwig Ernst Christianen, Wilhelm Ferdinandten und Friederich Emanuel Christianen den hiesigen Raths Scabinum auch Advocatum und Pro curatorem ordinarium Hartmann zum Curatore ad actum Investitura et lites beygeben und bestellen möchte daß wir demnach gedachter Raths Scabinum Hartmann, nachdem er sich auf obbenanndten dreyen Gudtenbergischen Söhnen zum Curatore ad actum Investitura ed lites heute dato obrigkeitlich verodnet und bestätiget haben, thun das auch hiermit und in Krafft dieses in der allerbesten Form und maaß wie solches von [.echt]- und gewohnheitswegen am beständigsten geschehen soll, kan oder mag, also und dergestalt, daß derselbe nicht nur bey bevorstehen der deren Lehns Investitur ihre Jura allenthalben treulich beobachten, sondernauch alles und jedes, so dießen seinen Curanden in ihren rechte und anderen, worinnen Sie seines Taths und Assistentz bedürfftig seyn möchten, gut und nützlich ist, nach seinem besten Verständniß treulich verhandeln, üben und vorbringen, sich der wahrheit dabey gebrauchen und derinnen nicht fahrläßig oder säumig seyn, was auch unnütz und schädlich ist, verhüthen, nicht gebrauchen noch verstatten gebraucht zu werden, Er auch alles so Ihne in der Curanden Sachen zukombt und behändigt wird zu ende dieser Curatel seinen Curanden oder denen es sonst gebühret, gäntz lich übergeben und wieder zustellen solle und wolle, bey Verpfändung sei ner Haab und Güther; Inmaßen er hierrauf einen leyblichen Eydt zu Gott geschworen hat; Und ist ihm darüber dieses Curatorium, umb sich deßen erheischender Nothdurfft nach haben zubedienen, unterm Größeren Königlichen und Fürstlichen Regierungs Secret mit getheilet worden. Gegeben und geschehen Cassell den 28. Aug. 1734".
Anbieter: Antiquariat Michael Eschmann, Groß-Gerau, Deutschland
Kunst / Grafik / Poster
EUR 150,00
Währung umrechnenAnzahl: 1 verfügbar
In den Warenkorb0. Prachtvolles Barockporträt, kräftiger Abzug! Sprache: Deutschu.