Verlag: Wien, Manz, 1995., 1995
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In den WarenkorbZustand: 0. Erstausgabe. ge Gewicht in Gramm: 500 Gr.-8°. Mit zahlr. ganzs. Abbildungen. 95 S., Illustr.-OPpbd.
Verlag: Heidelberg, Carl Winter, 1930., 1930
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In den WarenkorbGr.-8°. 30 S., 1 Bl., OKart. Zustand: 0. Erstausgabe. - Umschlag lichtrandig. ge Gewicht in Gramm: 350.
Verlag: Wien, Manz, 1920., 1920
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In den Warenkorb8°. 48 S., OKart. Zustand: 0. Erstausgabe. - Umschlag braunrandig. Gebräunt. ge Gewicht in Gramm: 350.
Verlag: Graz, Ulr. Moser, 1911., 1911
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In den WarenkorbZustand: 0. Umschlag alt gestempelt, sonst gutes Exemplar. ge Gewicht in Gramm: 350 Gr.-8°. Mit Titelportrait (F. v. Zeiller). 49 S., OKart.
Verlag: Graz, Dbv-Verlag für die Techn. Univ, 1997
ISBN 10: 3704190675 ISBN 13: 9783704190673
Sprache: Deutsch
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In den WarenkorbSoftcover. 1. Auflage. 321 S. Ehem. Bibliotheksexemplar mit Signatur und Stempel. GUTER Zustand, ein paar Gebrauchsspuren. Ex-library with stamp and library-signature. GOOD condition, some traces of use. 3704190675 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
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Verlag: Wien, Geistinger, - 1813., 1811
Anbieter: Antiquariat Andreas Moser, Inh. W.Klügel, Wien, Österreich
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EUR 600,00
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In den WarenkorbXVI, 566 SS., 1 Bl.; 1 Bl., 393 SS.; 1 Bl., 787 SS.; 1 Bl., 274, 265 SS., 2 Bll. Mit 1 gest. und gefalt. Stamm-Tafel. Beschädigte Pbde.d.Zt. Wurzbach LIX, 283 ff. (ausführlich) - Kosch (1967) II, 1197. - Brauneder 97 ff. - Erste Ausgabe. - Franz von Zeiller (1751 - 1828) zählt anerkanntermaßen zu den größten und wirkungsträchtigsten Juristen Österreichs. In die Geschichte eingegangen ist Zeiller jedoch mit einem legistischen Wirken am Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und seiner Kommentierung desselben. - !!!!!!!!!! Leider liegen die Bücher in schlechten Zuständen vor, fast alle Bände durchgehend etwas wasserfleckig, zahlreichen Bleistiftanmerkungen und- unterstreichungen, stellenweise gebräunt oder stockfleckig, die Einbände sind alle rundum stark beschädigt!!!!!!!! Es fehlt der Band 3 / 2. Abt. !!!!
Anbieter: ANTIQUARIAT BÜCHERBERG Martin Walkner, Salzburg, Österreich
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In den Warenkorb241 S. Blaues Kunstleder, Goldtitel, Fadenheftung, SU, 25 cm. Schönes Exemplar ohne Gebrauchsspuren, Notarstempel. - Hrsgg. von Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch. - Mit Bibliographie, Anmerkungen und Index (Register). km [Versand in die BRD mit Deutscher Post / Aus der Schweiz NUR Kreditkartenzahlung, keine Banküberweisung] Sprache: Deutsch. - Gewicht in Gramm: 600. - Recht, Justiz, Verwaltung. - Stichworte: Großkommentar, Österreichisches Recht, Eltern, Familie, Kinder, Gesetz, Justiz, Gericht, Ehe, Gewaltschutzgesetz, Gatten, Lebensgemeinschaft. -.
Verlag: Wien: Verlag Österreich, 2000
ISBN 10: 3704614742 ISBN 13: 9783704614742
Anbieter: ANTIQUARIAT BÜCHERBERG Martin Walkner, Salzburg, Österreich
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In den Warenkorb344 S. Braunes Kunstleder, Fadenheftung, 25 cm. Schönes Exemplar ohne Gebrauchsspuren. - Hrsgg. von Attila Fenyves und Rudolf Welser. - Mit Bibliographie-Anmerkungen. km [Versand in die BRD mit Deutscher Post / Aus der Schweiz NUR Kreditkartenzahlung, keine Banküberweisung] Sprache: Deutsch. - Gewicht in Gramm: 800. - Recht, Justiz, Verwaltung. - Stichworte: Großkommentar, Österreichisches Kindschaftsrecht, Recht, Eltern, Kinder, Gesetz, Justiz, Gericht, Mutterschaft, Ehelichkeit, Unterhalt, Obsorge. -.
Verlag: Wien, Friedrich Manz, 1854
Anbieter: Treptower Buecherkabinett Inh. Schultz Volha, Berlin, Deutschland
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EUR 80,00
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In den Warenkorb848 Seiten. Erstausgabe. - Stubenrauch, Moriz Edler von (1811 1865) Jurist; Professor in Lemberg und Wien . Herausgabe einer Anzahl praktischer und noch heute geschätzter Hand- und Lehrbücher, welche bei der Neugestaltung des staatlichen Organismus nach dem Jahre 1848 der heranwachsenden juridischen Jugend große Dienste geleistet hatten, einen ausgebreiteten Ruf. ( ADB. 36 (1893)). - Einzelband wichtigen Kommentars zum ABGB. - Seiten etwas stockfleckig, im Außenrand wasserrandig. Titelblatt, S. 848 und hinterer Innendeckel gestempelt. PA1-281 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000 Gr.-8°, spätere Halbleinen (etwas berieben, beschabt und bestoßen).
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In den Warenkorb8° , Softcover/Paperback. 1.Auflage,. XXVI, 235 Seiten Einband mit geringen Lagerspuren, innen sehr guter und sauberer Zustand 9783906264608 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
Verlag: Weimar, im Verlage des Gr. H. S. pr. Landes-Industrie-Comptoirs 1824 -, 1824
Anbieter: Franz Kühne Antiquariat und Kunsthandel, Affoltern am Albis, Schweiz
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In den Warenkorb8°. XII, 688 SS. Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur. Kart. d.Zt. (Rücken später mit passend eingefärbtem Pergamentstreifen erg.). Erste (einzige) Ausgabe. Hinterer Vorsatz min. wellig, zeitgen. Randnotizen, An- u. Unterstreichungen in brauner Tinte (Spitzfeder). Leichtere Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft weitestgehend sauberes, recht gutes Exemplar. - - Digitalis. in BVB - INHALT : Einleitung (einlässlich, detailliert u. hilfreich, pp. 1-118) mit einer Geschichte des Sächsischen Privatrechts seit der 'Urverfassung der Thüringer' u. der Fränkischen Monarchie, mit institutionellen, regionalen u. lokalen Spezifikationen (z.B. Sachsenspiegel, Eisenach, Erfurt, etc.; pp. 5-62) sowie eine differenzierte 'Systematische Zusammenstellung der Quellen' nach Geschriebenem (pp. 62-102), bzw. Ungeschriebenem Recht (pp. 102-104); I. Teil: Allgemeines Privatrecht ohne Rücksicht auf besondere Stände (Personenrecht, Eigentumsrecht, Recht der Forderungen, Erbfolgerecht, Recht der Gewerbe); II. Teil: Besonderes Privatrecht mit Rücksicht auf verschiedene Stände (Stand der Rittergutsbesitzer, resp. Bürger, bzw. Bauern, sowie Rechte der nicht erblichen Stände wie Beamte, Geistliche und Militärs). - Mit Register. - "Die Ausbildung der Rechtsbegriffe im Volke [.] setzt genaue Bekanntschaft mit dem vorhandenen und geltenden Gesetz voraus. Die Erwerbung dieser Bekanntschaft ist bei uns sehr schwer, und mithin mehr oder weniger auch das Vorschreiten der Volkseinsicht, das Gedeihen der Gesetzgebung und die Sicherheit der Rechtspflege gefährdet. [.] Wissenschaftliche Bearbeitung unsers Civilrechts thut uns darum vor Allem noth. [.] Ueber den Grund der Anordnung des Ganzen nach dem Hauboldischen Lehrbuche des Königl. Sächsischen Privatrechts (Leipzig 1820) enthält § 4. der Einleitung das Nähere [.]. Weimar, in den Aerndteferien 1823." (Vorwort pp. III-VI passim) -- Am 6. Januar 1817 wurde das Hofgericht zu Jena aufgelöst, und gem. "Art. XII der Deutschen Bundesacte, vom 8. Jun. 1815, am 7. Jan. 1817 das Großherzoglich-Sächsische und Gesammt-Oberappellations-Gericht gegründet und eröffnet, zugleich aber der uralte Gebrauch der Verhandlung der Rechtssachen in drei Instanzen wieder hergestellt" (p. 59). - Relativ frühes Lehrbuch zum Sächsischen Recht, das für die Zeit von 1817-1865 retrospektiv wohl als 'Übergangsversion' bis zum 'Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen' von 1863/65 gesehen werden kann : "Das sächsische BGB ist für die Privatrechts- und Kodifikationsgeschichte des 19. Jahrhunderts aus drei Gründen von zentraler Bedeutung. Erstens ist es das zentrale Bindeglied zwischen der frühen Pandektenwissenschaft um Friedrich Carl von Savigny und der zivilrechtlichen Kodifikationswelle ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, die in das deutsche BGB von 1896/1900 einmündete. [.] Zweitens ist es vor dem deutschen BGB das einzige während des 19. Jahrhunderts in Kraft getretene Zivilgesetzbuch auf bundesdeutschem Boden. Drittens sind im Gegensatz zu anderen, gescheiterten Gesetzgebungsprojekten [.] die ungedruckten Materialien zum sächsischen BGB fast vollständig erhalten." (Sächs. BGB, in: jura.uni-freiburg de) - Bzw. "Angesichts der Fortschritte in der Pandektenwissenschaft galt das Vorbild des vernunftrechtlichen ABGB als überholt. Die Regierung nahm den Entwurf [von 1853] 1854 schließlich zu Überarbeitung zurück. [.] Die Edition der nahezu gänzlich unveröffentlichten, zum Teil noch unbekannten Materialien zum sächsischen BGB schließt eine Lücke in der Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts." (Materialien zum Sächs. BGB, in: jura.uni-heidelberg de). -- "1806 wurde Sachsen zum Verbündeten Napoleons und wurde im selben Jahr zum Königreich erhoben: Kurfürst Friedrich August III. bestieg als Friedrich August I. den Thron. Auch die sächsisch-polnische Union wurde wiederhergestellt. [.] Sachsen wurde beim Wiener Kongress 1815 übergangen und verlor als Spielball der Großmächte im Norden Landesteile an Preußen, woraus die 'Preußische Provinz Sachsen' entstand. Preußen konnte Sachsen als Konkurrenten um die Vormachtstellung in Deutschland ausschalten. Trotzdem blieb das sächsische Königtum stark und es entwickelte sich in Sachsen eine Symbiose aus spätabsolutistischer Monarchie und Frühkapitalismus." (etc.; geschichte.sachsen de). - Sprache: de.
Verlag: Wien, Johann Thomas Edler von Trattner, 1786., 1786
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EUR 350,00
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In den WarenkorbZustand: 0. Erste Ausgabe. - Schließlich ist für den Bereich des Privatrechts noch hervorzuheben, dass mit Patent vom 1. November 1786 der erste Teil des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der das Personenrecht enthielt (Josefinisches Gesetzbuch), kundgemacht wurde. Er trat am 1. Jänner 1787 in Kraft, war für alle deutschen und böhmischen Länder wirksam und hob alle bis dahin bestehenden mit ihm konkurrierenden Gesetze und Gewohnheiten auf" (Helbling). - Einband berieben, bestoßen u. etw. fleckig. Holzdeckeln leicht wellig. Ecken etw. bestoßen u. tlw. mit kl. Knickspuren (obere Ecken der ersten beiden Bll. verstärkt). Etw. gebräunt u. (stock-)fleckig. - Stubenrauch 1382a; Helbling 316; Seemann 3961; Giese 2016. ge Gewicht in Gramm: 350 8°. Mit Holzschn.-Titelvignette (Doppeladler). 2 Bll., 156 S., Ppbd. d. Zt. über dünnen Holzdeckeln.
Verlag: Wien, Friedrich Manz, 1854-1858., 1858
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EUR 450,00
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In den WarenkorbZustand: 0. Erstausgabe dieses wichtigen Kommentars zum ABGB. - Einbände etw. berieben. Titelbll. gestempelt. Vereinzelte Anstreichungen. Etw. gebräunt. - Wurzbach XL, 151. ge Gewicht in Gramm: 3000 Gr.-8°. Zus. ca. 2.570 S., HLwd.-Bde. d. Zt. m. goldgepr. Rückentiteln.
Verlag: Tipi Fava E. Garagnani, Bologna, 1873
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
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EUR 480,00
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In den Warenkorb2 Halblederbände. Volume I. II. III. Seconda Edizione. Bologna, Tipi Fava E. Garagnani, 1873-1875. Oktav. (I: 1874, seconda edizione) 400 S. (II: 1873) 380 S.; (III: 1875) 358 S. 2 Halblederbände. Filippo SERAFINI, Professor für Pandekten an der Universität zu Pisa und Direktor des Archivio Giuridico, widmete seine Übersetzung dem Autor: "Al suo venerato Maestro Carlo Lodovico ARNDTS, Cavaliere di Arnesberg, il Traduttore. Perché l`Italia lo conosca e stimi." Grundlage der Übersetzung (prima versione italiana) bildet die siebte Auflage des Arndt`schen Pandektenlehrbuches, das im Jahre 1872 erschienen war. Die erste Ausgabe erschien ab 1872, das Vorowrt ist datiert: Roma, Aprile 1872. Die zweite Auflage begann ab 1874 zu erscheinen, datiert: Pisa, Marzo 1874. Karl Ludwig ARNDTS, später geadelt mit dem Beinamen von Arnesberg, geb. am 19. August 1803 zu Arnsberg/Westfalen - gest. am 1. März 1878 in Wien, Savigny-Schüler, bedeutender Zivilrechtler, kam das Verdienst zu, das Pandektensystem in Österreich eingeführt und verbreitet zu haben. Der im Jahr des Erstdruckes von Savignys großer Monographie (Recht des Besitzes) geborene Arndst verfasste eines der beliebtesten und weit verbreitesten Pandektenlehrbücher, das ab dem Jahre 1851 auch nach seinem Tode bis zur 14. Auflage im Jahre 1889 fortgesetzt wurde. Der nüchterne und klare Arndts" (Wieacker), auch als Politiker von streng konservativen Standpunkten geprägt und deutlich katholisch ausgerichtet, sah sich stets der Berliner Schule von Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) verpflichtet, auch wenn er in der Kodifikationsfrage eine entgegengesetzte Meinung vertrat und eine nationale Zivilrechtskodifikationsforderte, was sich aber aus seiner Parteinahme für Österreich (Großdeutsche Lösung) und deren bereits in Kraft getretenen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB von 1811) erklären läßt. 1820: (-1823) Rechtsstudium in Bonn und Heidelberg 1824 für ein ganzes Jahr bei Savigny in Berlin 1825: Promotion bei Savigny in Berlin 1826: Habilitation in Bonn 1836: Extraordinarius in Bonn 1838: Ordinarius in Breslau als Nachfolger von Unterholzner 1839: Vor dem Amtsantritt in Breslau Annahme eines Rufes nach München 1844: (-1847) Berufung in die bayerische Gesetzeskommission 1848: (-Mai 1849) Abgeordneter (der Großdeutschen Partei) im Frankfurter Parlament 1855: Annahme eines Rufes an die Universität Wien Im Jahre 1850 anläßlich des 50jährigen Doktorjubiläums von Savigny, dem er auch sein Lehrbuch ehrfurchtsvoll widmete, publizierte Arndts die erste Lieferung seines großen Pandektenlehrbuches, das er schlie lich im Jahre 1852 abschloss. Nach den Auflagen der Jahre 1855, 1859, 1860, 1865, 1867, 1872 und 1873 erschien die neunte Auflage 1877 als die letzte von Arndts bearbeitete. Das Lehrbuch wurde von L. Pfaff und F. Hofmann, Rechtslehrer an der Universität Wien, bis zur 14. Auflage 1889 fortgeführt. Arndts legte bei seinem Pandektenlehrbuch die Systematik von Georg Arnold HEISE (1778-1851) zugrunde, wie es auch Puchta vorgenommen hat, ohne jedoch dessen Eigenheiten zu übernehmen. Im Grunde kam es Arndts nicht auf die systematische Geschlossenheit, sondern auf die selbständige und sorgfältige Prüfung jeder Einzeilheit im Gebäude des gemeinen Privatrechts" (Landsberg) an. Insoweit ist das Urteil von Landsberg, das Arndt`sche Lehrbuch sein ein abgeblasster Puchte", etwas überzogen. Rudolph von JHERING (1818-1892) rückte dagegen das Lehrbuch von Arndts weit weg von Puchta, da er scherzhaft Arndts bescheinigte, die Aufnahmeprüfung in den Begriffshimmel" nicht bestanden zu haben, da sein Buch zu wenig theoretisch ausgefallen sei und den Bedürfnissen des (rechts-)praktischen Lebens zu sehr nachgekommen sei. Das Lehrbuch überzeugt durch die klare, knappe und doch präzise Darstellung der damaligen Zivilrechtslehre, die in jedem Abschnitt durch einen umfänglichen Notenapparat ergänzt wird, auf den auch Bernhard WINDSCHEID (1817-1892) in seinem großen Pandektenlehrbuch verweist. Auch die neunte Auflage besticht durch Prägnanz und Kürze und weist in ihrem Umfang nur unwesentlich mehr Seiten auf als die vorangegangenen Auflagen. Systematik: Einleitung. 1. Von den Rechten im Allgemeinen. 2. Von den Rechten an Sachen 3. Von den Obligationen 4. Von den Familienverhältnissen 5. Von der Erbschaft.
Verlag: Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien, 1811
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
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EUR 550,00
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In den WarenkorbI. Theil (.III.Theil) Alphabetisches Register über den Inhalt der drey Theile. Wien, Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1811. Oktav. (I:) XV, 110 S.; (II:) 395 S.; (III:) 56 S.; (Register:) Ttlbl., CLXXVI S. Gesetzbuch angereichert mit handschriftlichen Anmerkungen. Drei Teile in drei zeitgenössischen Pappband mit Buntpapierüberzug. Erste Ausgabe der österreichischen Kodifikation, mindestens aus dem Jahr des Erstdruckes. Die wichtigste Kodifikation nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und dem Code Napoléon war das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von Österreich. Die Zivilrechtskodifikation von Österreich war das gesetzgeberische Werk des großen österreichischen Juristen Franz von ZEILLER (1753-1828). Zeiller, der an der Universität Wien im Jahre 1783 der Lehrstuhlnachfolger des Naturrechtlers Martini wurde, war besonders von Immanuel Kant beeinflußt. Die systematische Ordnung des ABGB von 1811 läßt zudem den Einfluß des großen preußischen Rechtsphilosophen Christian Wolff erkennen. Die Kodifikation ist in drei Bücher unterteilt, die in 1.502 Paragraphen aufgeschlüsselt sind: 1: Von dem Personenrechte 2: Vond em Sachenrechte 3: Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte. Erste Ausgabe der österreichischen Kodifikation, mindestens aus dem Jahr des Erstdruckes.
Verlag: Prag, Scholl'sche Buchdruckerei, 1818., 1818
Anbieter: Versandantiquariat Wolfgang Friebes, Graz, Österreich
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EUR 550,00
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In den WarenkorbZustand: 0. Erstausgabe. - Mehr nicht Erschienen! - Über den KVK weltweit nur fünf Standorte nachweisbar (kein Exemplar in Deutschland). - Einband stark berieben u. bestoßen (Ecken u. Kanten tlw. m. Bezugsfehlstellen). Zeitgen. Name a. Innendeckel, hinterer Innendeckel m. alten Notizen. Etw. gebräunt u. stockfleckig, Kopfsteg wasserrandig. - Nicht bei Krieg, MNE bzw. Seemann. ge Gewicht in Gramm: 500 8°. XXIV, 4 Bll., 503 (1) S., Ppbd. d. Zt. m. goldgepr. Rückenschild.
Verlag: Heidelberg, bey Mohr und Zimmer., 1814
Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Frankfurt am Main, Deutschland
Verbandsmitglied: BOEV
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EUR 750,00
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In den Warenkorb8vo. Tb., 1 Bl., 162 S. Schlichter Halbleder des 19. Jahrhunderts. (Namenseintrag auf Tb. u. Vorsatz, Exlibris-St. auf Tb.). Erste Ausgabe der berühmten Streitschrift zur Kodifikationsfrage! - Im Frühjahr des Jahres 1814 forderte der grosse Pandektist und Heidelberger Professor der Rechte Thibaut in einer kleinen Schrift die Kodifikation des deutschen Rechts. Nach dem Code civil von 1804 und dem Österreichischen Allgemeinen Gesetzbuch (ABGB) von 1811 lag die Frage und der Streit einer nationalen Kodifikation in Deutschland geradezu in der Luft. Eine rasche Antwort von Savigny (1779-1861) war von grosser Wichtigkeit, zumal in Berlin Gerüchte kursierten, man wolle auf dem Wiener Kongress das ABGB von Österreich auch in Deutschland einführen. Der Code Napoleon war teilweise geltendes Recht in einigen Gebieten Deutschlands. Thibaut (1772-1840) forderte in seiner kleinen Schrift eine einheitliche Gesetzgebung für Deutschland auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, worunter er das Zivil-, Straf- und Prozessrecht verstand. Thibaut beendete am 19. Juni 1814 die Niederschrift zu seinem kleinen Werk. In den Tagen der Befreiungskriege, die der Patriot Thibaut als "herzerhebende Zeiten" beschreibt, war die Forderung nach einem gemeinsamen deutschen Gesetzbuch ein wichtiger Schritt zur nationalen Vereinigung. Bereits am 11. Oktober 1814 schreibt Savigny an einen Kollegen, dass in einigen Tagen sein "kleines Buch gegen Gesetzbücher und Thibaut" fertig sein wird. Am 22. Oktober schrieb Savigny, dass bereits vorgestern einige gedruckte Exemplare in Wien (zum Wiener Kongress) eingetroffen seien. Gewaltig war das Aufsehen, als Savigny im Herbst 1814 seine Gegenschrift zu Thibauts Forderungen vorlegte, gerade war der Wiener Kongress zusammengetreten. Es wurde die berühmteste und auch folgenreichste juristische Streitschrift, die Deutschland erleben sollte. "Vom Beruf unserer Zeit" war eine auch von seinen Kritikern anerkannte glänzende Schrift, mit der Savigny zugleich die Vorschläge von Thibaut aus der öffentlichen Diskussion verbannte, damit die geforderte Kodifikation verhinderte und zugleich eine programmatische Niederschrift der historischen Rechtsschule vorlegte. Grundlage seiner Anschauung war, dass nicht die gesetzte Willkür des Staates Recht erzeuge, sondern "innere, stillwirkende Kräfte", also eine Art von Volksgeist, der die Gesellschaft eine juristische Seele einhaucht, die zu erblicken und niederzuschreiben des Juristen Handwerk und Kunst, eben ihr "Beruf" sei. - Vgl. Goed. VI, 233, 2; Kat. Bibl. Kammergericht Berlin, Sp. 488; Stintzing-L. III/2, 199. Sprache: d.
Verlag: Bey Mohr & Zimmer, Heidelberg, 1814
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
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EUR 1.250,00
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In den WarenkorbHeidelberg, Bey Mohr & Zimmer, 1814. Oktav. Titelblatt, (1), 162 S. Schöner, zeitgemäßer Halblederband mit Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln mit Lederecken. ERSTAUSGABE der berühmten Streitschrift von Savigny zur Kodifikationsfrage! Im Frühjahr des Jahres 1814 forderte der große Pandektist und Heidelberger Professessor der Rechte in einer kleinen Schrift eine Kodifikation des deutschen Rechts. Nach dem mächtigen, in ganz Europa verbreiteten Code civil von 1804 und dem wohlgelungenen Österreichischen Allgemeinen Gesetzbuch (ABGB) von 1811 lag die Frage und der Streit einer nationalen Kodifikation in Deutschland geradezu in der Luft. Eine rasche Antwort von Savigny (1779-1861) war von großer Wichtigkeit, zumal in Berlin Gerüchte kursierten, man wolle auf dem Wiener Kongress das ABGB von Österreich auch in Deutschland einführen. Der Code Napoleon war teilweise geltendes Recht in einigen Gebieten Deutschlands.Gewaltig war das Aufsehen, als Savigny bereits im Herbst 1814 eine Gegenschrift zu Thibauts Forderungen vorlegte, gerade war der Wiener Kongress nach dem Abdanken Napoleons zusammengetreten. Es wurde die berühmteste und auch folgenreichste juristische Streitschrift, die Deutschland erleben sollte. Im Frühjahr des Jahres 1814 forderte der große Pandektist und Heidelberger Rechtsprofessor in einer kleinen Schrift eine Kodifikation des deutschen Rechts. Nach dem Code civil von 1804 und dem Österreichischen Allgemeinen Gesetzbuch von 1811 lag die Frage und der Streit einer nationalen Kodifikation in Deutschland geradezu in der Luft. Eine rasche Antwort war für Savigny vonnöten, zumal in Berlin Gerüchte kursierten, man wolle auf dem Wiener Kongress das ABGB von Österreich auch in Deutschland einführen. Der Code Napoleon war teilweise geltendes Recht in einigen Gebieten Deutschlands. Gwaltig war das Aufsehen, als Savigny bereits im Herbst 1814, als gerade der Wiener Kongress nach dem Abdanken Napoleons zusammentrat, einen Gegenschrift zu Thibauts Forderungen vorlegte. Es wurde die berühmteste und auch folgenreichste juristische Streitschrift, die Deutschland erleben sollte. "Vom Beruf unserer Zeit" war eine auch von seinen Kritikern anerkannte glänzende Schrift, mit der Savigny zugleich die Ideen von Thibaut niederrang, die geforderte Kodifikation verhinderte und zugleich eine programmatische Niederschrift der historischen Rechtsschule vorlegte. Grundlage seiner Anschauung war, daß nicht die gesetzte Willkür des Staates Recht erzeuge, sondern "innere, stillwirkende Kräfte", also eine Art von Volksgeist, der der Gesellschaft eine juristissche Seele einhaucht, die zu erblicken und niederzuschreiben des Juristen Handwerk und Kunst, eben ihr "Beruf" ist.
Verlag: Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei,, Wien,, 1811
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
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EUR 950,00
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In den WarenkorbI. Theil (.III.Theil) Alphabetisches Register über den Inhalt der drey Theile. Wien, Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1811. Oktav. (I:) XV, 110 S.; (II:) 395 S.; (III:) 56 S.; (Register:) Ttlbl., CLXXVI S. Gesetzbuch angereichert mit handschriftlichen Anmerkungen. Drei Teile in drei zeitgenössischen Halblederband. Erste Ausgabe der österreichischen Kodifikation, mindestens aus dem Jahr des Erstdruckes. Klarer kräftiger gut leserlicher Druck auf etwas fleckigem , aber festem Papier. Tatsächliche ERSTAUSGABE der bis 1909 in Titelauflage erschienenen ersten Auflage! Die wichtigste Kodifikation nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und dem Code Napoléon war das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von Österreich. Die Zivilrechtskodifikation von Österreich war das gesetzgeberische Werk des großen österreichischen Juristen Franz von ZEILLER (1753-1828). Zeiller, der an der Universität Wien im Jahre 1783 der Lehrstuhlnachfolger des Naturrechtlers Martini wurde, war besonders von Immanuel Kant beeinflußt. Die systematische Ordnung des ABGB von 1811 läßt zudem den Einfluß des großen preußischen Rechtsphilosophen Christian Wolff erkennen. Die Kodifikation ist in drei Bücher unterteilt, die in 1.502 Paragraphen aufgeschlüsselt sind: 1: Von dem Personenrechte 2: Vond em Sachenrechte 3: Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte. Sprache: deutsch Erste Ausgabe der österreichischen Kodifikation, mindestens aus dem Jahr des Erstdruckes. Klarer kräftiger gut leserlicher Druck auf etwas fleckigem , aber festem Papier. Drei Teile in drei zeitgenössischen Halblederband.
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In den WarenkorbHeidelberg, Mohr, 1814. 2 Bl., 162 S., 1 weißes Bl. Pappband d. Zeit (berieben u. wasserfleckig, teils verblaßt, vorderer freier Vorsatz fehlt). Erste Ausgabe der berühmten Streitschrift von Savigny zur Kodifikationsfrage. Im Frühjahr des Jahres 1814 forderte der große Pandektist und Heidelberger Professor der Rechte, Thibaut, in einer kleinen Schrift eine Kodifikation des deutschen Rechts. Nach dem Code civil von 1804 und dem Österreichischen Allgemeinen Gesetzbuch (ABGB) von 1811 lag die Frage und der Streit einer nationalen Kodifikation in Deutschland geradezu in der Luft. Eine rasche Antwort von Savigny (1779-1861) war von großer Wichtigkeit, zumal in Berlin Gerüchte kursierten, man wolle auf dem Wiener Kongress das ABGB von Österreich auch in Deutschland einführen. Der Code Napoleon war teilweise geltendes Recht in einigen Gebieten Deutschlands. Gewaltig war das Aufsehen, als Savigny bereits im Herbst 1814 eine Gegenschrift zu Thibauts Forderungen vorlegte, gerade war der Wiener Kongress nach dem Abdanken Napoleons zusammengetreten. Es wurde die berühmteste und auch folgenreichste juristische Streitschrift, die Deutschland erleben sollte. "Vom Beruf unserer Zeit" war eine auch von seinen Kritikern anerkannte glänzende Schrift, mit der Savigny zugleich die Vorschläge von Thibaut aus der öffentlichen Diskussion verbannte, damit die geforderte Kodifikation verhinderte und auch eine programmatische Niederschrift der historischen Rechtsschule vorlegte. Grundlage seiner Anschauung war, daß nicht die gesetzte Willkür des Staates Recht erzeuge, sondern "innere, stillwirkende Kräfte", also eine Art von Volksgeist, der die Gesellschaft eine juristische Seele einhaucht, die zu erblicken und niederzuschreiben des Juristen Handwerk und Kunst, eben ihr "Beruf" ist. Thibaut (4. Januar 1772 - 28. März 1840) forderte in seiner kleinen Schrift eine einheitliche Gesetzgebung für Deutschland auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, worunter er das Zivil-, Straf- und Prozeßrecht verstand. Thibaut beendete am 19. Juni 1814 die Niederschrift zu diesem kleinen Werk. In den Tagen der Befreiungskriege, die der überzeugte Patriot Thibaut als "herzerhebende Zeiten" beschreibt, war die Forderung nach einem gemeinsamen deutschen Gesetzbuch ein wichtiger Schritt zur nationalen Vereinigung. - Ränder leicht gebräunt, im unteren Bundbereich fast durchgehend schwach wasserfleckig. Titel beidseitig mehrfach gestempelt.