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  • Napoleon, Prince (ed.)

    Verlag: Thornton Butterworth, London, 1928

    Anbieter: PsychoBabel & Skoob Books, Didcot, Vereinigtes Königreich

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    Hardcover. Zustand: Good. Zustand des Schutzumschlags: No Dust Jacket. First Edition. Ex-library. No dust jacket. Bumped spine ends; softened corners. Light rubbing on edges and corners. Spine is sunned. Tape has been removed across spine base leaving slight dark patches. Contains library book plate, stamps and spine catalogue code (in pen). FEP is tanned. Page edges very slighty discoloured throughout. Page block foot has yellow mark on corner. Otherwise pages in very good condition. BW. Ex-Library.

  • Hinck, Walter (Hrsg.):

    Verlag: Frankfurt am Main : Suhrkamp, 1981

    ISBN 10: 3518385062 ISBN 13: 9783518385067

    Sprache: Deutsch

    Anbieter: Fundus-Online GbR Borkert Schwarz Zerfaß, Berlin, Deutschland

    Verbandsmitglied: BOEV GIAQ

    Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen 5 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    kart. Zustand: Gut. 1. Aufl. 421 S. ; 18 cm; Gutes Ex. - Gegenstand der - teilweise kritischen - Deutungen dieses Bandes sind bedeutende Beispiele eines Geschichtsdramas, das den vergangenen und den gegenwärtigen Zustand so miteinander verknüpft, daß im Geschichtlichen die Gegenwart zu einem vertieften Verständnis ihrer selbst und zugleich zu einem Ungenügen an sich selbst gelangt, aber auch zu einem Bild oder zur Ahnung möglicher Zukunft. (Verlagstext) / INHALT : Walter Hinck --- Einleitung: Zur Poetik des Geschichtsdramas --- Tankred Dorst --- Arbeit an einem Stück --- Peter Palitzsch --- Utopie der Geschichte --- Heinrich Vormweg --- Im Zweifel dennoch für den Autor --- Peter Michelsen --- Der Zeit Gewalt. Andreas Gryphius: Ermordete Majestät. Oder Carolus Stuardus --- Wilhelm Voßkamp --- Daniel Casper von Lohensteins Cleopatra. Historisches Verhängnis und politisches Spiel --- Volker Neuhaus --- Johann Wolf gang Goethe: Götz von Berlichingen --- Jürgen Schröder --- Poetische Erlösung der Geschichte - Goethes Egmont --- Gerhard Schulz --- Schillers Wallenstein zwischen den Zeiten --- Walter Hinderer --- Jenseits von Eden: Zu Schillers Wilhelm Teil --- Klaus Kanzog --- Geschichtlicher Stoff und geschichtlicher Code. Heinrich von Kleists Prinz Friedrich von Homburg --- Eckhard Heftrich --- Grillparzers König Ottokars Glück und Ende --- Paul Michael Lützeler --- Friedrich Hebbels Agnes Bernauer: Ein Geschichtsdrama zwischen Politik und Metaphysik --- Herbert Kaiser --- Hundert Tage Napoleon oder Das goldene Zeitalter der Willensherrschaft. Zu Grabbes Napoleon oder die hundert Tage --- (u.v.a.) ISBN 9783518385067 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 221.

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    1. Aufl. 189 S. Mit zahlr. Abb. ; "Die jüngste Dauerausstellung des Fritz-Reuter-Literaturmuseums Stavenhagen ist den Jahren zwischen 1806 und 1813 gewidmet, die in Mecklenburg als »Franzosenzeit« bekannt sind. Die Besatzung durch napoleonische Truppen und die Fremdherrschaft unter einem Kaiserlichen Gouverneur hatten vielfaltige Auswirkungen. Diese kamen in politischen, militärischen und ökonomischen Bereichen ebenso zum Tragen wie im Alltag der Bevölkerung, deren Sorgen und Nöten Fritz Reuter mit seiner Erzählung »Ut de Franzosentid« ein literarisches Denkmal gesetzt hat. Der vorliegende Katalog bildet rund 200 Exponate ab, durch welche Schauplätze, Handelnde und historische Hintergründe sowie die spätere Rückschau auf die »Franzosenzeit« fassbar werden." ; Inhalt: Rede anlässlich der Ausstellungseröffnung am 25.8.2006, 1. Das Schloss Stavenhagen - Schauplatz von Franzosentid und Franzosenzeit, 2. Die Last des Krieges. Frankreich, Preußen und Mecklenburg im Jahr 1806, 3. Unterm napoleonischen Adler. Die Besetzung beider Mecklenburg und ihre Mitgliedschaft im Rheinbund, 4. Kein Handel mit England. Die Kontinentalsperre und ihre Auswirkung, 5. Aufstand gegen Napoleon. Schills Rebellenzug von 1809 durch Mecklenburg, 6. Krieg und Frieden. Die Mecklenburger im Russland-Feldzug 1812, 7. Der Sturm bricht los. Austritt aus dem Rheinbund und Befreiungskriege 1813/14, 8. Geschichte und Erinnerung. Die Mecklenburger Franzosenzeit in der Historiografie und Memoirenliteratur, 9. Theodor Körner. »Held und Sänger des deutschen Befreiungskampfes« , 10. Ut leege Tieden. Franzosenzeit und Befreiungskriege in Mecklenburg in den schönen Künsten, 11. Was blieb . Gedenken, Erinnerung, Jahrfeiern, 12. Vom Ruhm zum Kult. Leberecht von Blücher und Luise von Preußen -»Held« und »Mutter« des Vaterlandes, 13. Uniformierung und Bewaffnung der Franzosen Literaturauswahl zur Waffen- und Uniformkunde, Bildnachweis. ; "Die im August 2006 eröffnete Dauerausstellung des Fritz-Reuter-Literaturmuseums Stavenhagen ist den Jahren zwischen 1806 und 1813 gewidmet, die umgangssprachlich als »Franzosenzeit« bekannt sind. Diese begann mit der Besetzung Mecklenburg-Schwerins durch napoleonische Truppen Ende November 1806 vor dem Hintergrund der preußischen Niederlage bei Jena und Auerstedt. Die sich anschließende Phase der Fremdherrschaft unter einem Kaiserlichen Gouverneur hatte für den Alltag der mecklenburgischen Bevölkerung unterschiedliche Auswirkungen. Der Blick auf den »Code Civil«, das moderne französische Zivilrecht, brachte zunächst Hoffnung auf bürgerliche Freiheiten in das ständisch dominierte Mecklenburg. Doch schon bald zeigte sich auch, dass die Bevölkerung unter der Anwesenheit der »Großen Armee« zu leiden hatte. Truppendurchmärsche und Kontributionen sowie die umfassenden Verpflichtungen zur Einquartierung und Versorgung von Soldaten belasteten die wirtschaftliche Kraft und persönliche Lebenssituation vieler Mecklenburger in erheblichem Maße. Ein gegen Großbritannien verhängtes Handelsembargo; die sogenannte Kontinentalsperre, verursachte insbesondere in den beiden Hafenstädten Rostock und Wismar großen wirtschaftlichen Schaden und führte zu einem Aufblühen des Schmuggels. Politisch waren die beiden mecklenburgischen Herzogtümer Schwerin und Strelitz mit ihrer Einbindung in die Kontinentalsperre, ihren Beitritten zum Rheinbund und ihren Bündnispflichten für den französischen Feldzug gegen Russland faktisch Vasallen Frankreichs. Das Mecklenburger Militär erfuhr eine Umstrukturierung, und das Militärrecht wurde nach französischem Vorbild grundlegend verändert. Die Sorgen und Nöte der Bevölkerung, die Fritz Reuter in seiner Erzählung »Ut de Franzosentid« humoristisch gefärbt, aber eindrücklich schildert, verschlechterten die Stimmung gegenüber den Franzosen zunehmend. Bis zum Jahr 1812, in welchem die Erzählung spielt, hatte sich auf verschiedenen Ebenen Widerstand gegen die Besatzung entwickelt. Ferdinand von Schill war ohne Billigung seines Königs am April 1809 aus Berlin ausgerückt, um gegen die französischen Truppen in Mecklenburg zu kämpfen. Dieser Rebellenzug scheiterte zwar, doch der im pommerschen Stralsund gefallene Schill wurde zum Fanal für den antinapoleo-nischen Freiheitskampf. Offener Widerstand in der Bevölkerung brach 1810 bei der Rekrutierung von Matrosen für die französische Marine in den drei Seeküstendistrikten Ribnitz, Rostock und Wismar aus. Nach dem Scheitern des französischen Russ-landfeldzuges, in dem auch zahlreiche Mecklenburger ihr Leben ließen, entwickelten sich schließlich die ab 1813 geführten Befreiungskriege. Nach der militärischen Niederlage Napoleons in Europa und seiner Verbannung endete auch die Franzosenzeit in Mecklenburg. Der vorliegende Katalog bildet mehr als 200 der in Stavenhagen gezeigten Exponate ab, die Alltags-, Politik- und Militärgeschichtliches widerspiegeln. Gemäß der Schwerpunktsetzung der Ausstellung findet sich darüber hinaus auch die Erinnerung an die Franzosenzeit dokumentiert, die sich in der Historiografie, der Heldenverehrung und in den schönen Künsten niederschlug. Besonders umfangreich und interessant stellt sich die Sammlung zur Uniformierung und Bewaffnung der Franzosen dar." 9783356012200 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 730 8° , Pappeinband mit Schutzumschlag , Schönes Exemplar.

  • viii pages, page (9)-416, lx pages. - Gently gil-decorated publisher's stiff cardboard binding of the period with the broader spine and corners imitating a treecalf leather-binding, gilt-titled red spinelabel, all edges sparkled red; 8vo.(ca. 18 x 12 x 3 cm). *** [verlängerter ERWEITERTER FRÜHLINGSVERKAUF / ongoing EXPANDED SPRING-SALE: um über 30% REDUZIERTER PREIS bis Donnerstag 01.05.2025, 24 Uhr (PRICE REDUCTION of over 30% until Thursday, May 1st, 2025); 'ursprünglicher Preis / originally': EUR 465,-] --- EARLY AND RARE* EDITION OF THE 1804 COMPILED 'CODE CIVIL' (also 'Code Napoléon' / 'Napoleonic Code') which for the first time collected - and unified - the different bodies of French law (persons / property / civil procedure) from the various regions of France; *) PERHAPS THE FIRST EDITION WITH 'FRANCOIS' IN THE TITLE INSTEAD 'FRANCAIS'. The introduction begins with ''LOI - Sur la reunion des lois civiles en un seul corps, sous le titre de CODE CIVIL DES FRANCOIS[!]. . .''. - Binding minimally rubbed, spinelabe lacks small pieces at both sides; A VERY GOOD COPY.

  • Dessau und Leipzig, Bey Georg Voß, 1808. 8vo. Titelblatt, XX, 624 S. Zeitgenössischer Pappband (beschädigt) ERSTE Ausgabe der Erhardschen Übersetzung. Christian Daniel ERHARD (1759-1813) studierte ab 1778 die Universität Leipzig und promovierte 1782 zum Doktor der Rechte. Anschließend wurde er zum Oberhofgerichts-Advokaten ernannte und nahm 1783 eine Stelle als Beisitzer im Niederlausitzer Landgericht an. Im Jahre 1787 wurder er zum Extraordinarius und schließlich 1793 zum Ordinarius für Rechte an der Universität Leipzig ernannt. Seine juristischen Publikationen bezogen sich vor allem auf das sächsische und preußische Recht, herausragend etwa das von Carmer angeregter "Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten" (1792). Seine Übersetzung zum "bürgerlichen Gesetzbuch Napoleons I., so Erhard im Vorwort, erscheint später als angekündigt, weil er den bislang fünf erschienenen Übersetzungen nicht einfach eine sechste anreihen wollte. Dies wäre jedoch schon deshalb nicht geschehen, weil er eine Reihe von Übersetzungsfehlern bei seinen Vorgängern entdeckt habe. Bei schwierigen Stellen habe er deshalb Anmerkungen hinzugefügt. Daneben fügte Erhard Parallelstellen aus dem Handelsgesetzbuch und der Gerichtsordnung hinzu. Besonders wichtig ist die Hinzufügung der Vergleichung des Napoleonischen Gesetzbuches mit dem Römischen Rechte und den ältern Französischen Gewohnheiten und Gesetzen, die der französische Jurist Dard angefertigt hat. Die Anmerkungen von Dard hat nicht Erhard, sondern ein gewisser Demuth übersetzt. Die zweite Ausgabe erschien im Jahre 1811, auch mit dem ergänzenden Supplementsband.

  • Dessau und Leipzig, Bey Georg Voß, 1808. 8vo. Titelblatt, XX, 624 S. Zeitgenössischer Pappband mit rotem Rückenschild. ERSTE Ausgabe der Erhardschen Übersetzung. Christian Daniel ERHARD (1759-1813) studierte ab 1778 die Universität Leipzig und promovierte 1782 zum Doktor der Rechte. Anschließend wurde er zum Oberhofgerichts-Advokaten ernannte und nahm 1783 eine Stelle als Beisitzer im Niederlausitzer Landgericht an. Im Jahre 1787 wurder er zum Extraordinarius und schließlich 1793 zum Ordinarius für Rechte an der Universität Leipzig ernannt. Seine juristischen Publikationen bezogen sich vor allem auf das sächsische und preußische Recht, herausragend etwa das von Carmer angeregter "Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten" (1792). Seine Übersetzung zum "bürgerlichen Gesetzbuch Napoleons I., so Erhard im Vorwort, erscheint später als angekündigt, weil er den bislang fünf erschienenen Übersetzungen nicht einfach eine sechste anreihen wollte. Dies wäre jedoch schon deshalb nicht geschehen, weil er eine Reihe von Übersetzungsfehlern bei seinen Vorgängern entdeckt habe. Bei schwierigen Stellen habe er deshalb Anmerkungen hinzugefügt. Daneben fügte Erhard Parallelstellen aus dem Handelsgesetzbuch und der Gerichtsordnung hinzu. Besonders wichtig ist die Hinzufügung der Vergleichung des Napoleonischen Gesetzbuches mit dem Römischen Rechte und den ältern Französischen Gewohnheiten und Gesetzen, die der französische Jurist Dard angefertigt hat. Die Anmerkungen von Dard hat nicht Erhard, sondern ein gewisser Demuth übersetzt. Die zweite Ausgabe erschien im Jahre 1811, auch mit dem ergänzenden Supplementsband.

  • Dessau und Leipzig, Bey Georg Voß, 1808. 8vo. Titelblatt, XX, 624 S. Zeitgenössischer Pappband mit rotem Rückenschild und rotem Buchschnitt. ERSTE Ausgabe der Erhardschen Übersetzung. Christian Daniel ERHARD (1759-1813) studierte ab 1778 die Universität Leipzig und promovierte 1782 zum Doktor der Rechte. Anschließend wurde er zum Oberhofgerichts-Advokaten ernannte und nahm 1783 eine Stelle als Beisitzer im Niederlausitzer Landgericht an. Im Jahre 1787 wurder er zum Extraordinarius und schließlich 1793 zum Ordinarius für Rechte an der Universität Leipzig ernannt. Seine juristischen Publikationen bezogen sich vor allem auf das sächsische und preußische Recht, herausragend etwa das von Carmer angeregter "Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten" (1792). Seine Übersetzung zum "bürgerlichen Gesetzbuch Napoleons I., so Erhard im Vorwort, erscheint später als angekündigt, weil er den bislang fünf erschienenen Übersetzungen nicht einfach eine sechste anreihen wollte. Dies wäre jedoch schon deshalb nicht geschehen, weil er eine Reihe von Übersetzungsfehlern bei seinen Vorgängern entdeckt habe. Bei schwierigen Stellen habe er deshalb Anmerkungen hinzugefügt. Daneben fügte Erhard Parallelstellen aus dem Handelsgesetzbuch und der Gerichtsordnung hinzu. Besonders wichtig ist die Hinzufügung der Vergleichung des Napoleonischen Gesetzbuches mit dem Römischen Rechte und den ältern Französischen Gewohnheiten und Gesetzen, die der französische Jurist Dard angefertigt hat. Die Anmerkungen von Dard hat nicht Erhard, sondern ein gewisser Demuth übersetzt. Die zweite Ausgabe erschien im Jahre 1811, auch mit dem ergänzenden Supplementsband. Zeitgenössischer Pappband mit rotem Rückenschild und rotem Buchschnitt.

  • NAPOLEON 1ER - CODE NAPOLEONICO 1806

    Anbieter: Librairie HATCHUEL, PARIS, Frankreich

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    Firenze, Presso Molini, Landi, e comp., 1806. In-8, demi-veau marbré à coins de l'époque, dos lisse orné à froid de filets ondulés et d'un fer à la lyre répété, pièce de titre de veau indigo, tranches citron (petit accroc à la coif. sup. et en tête d'un mors), 422, xxxvii p. de table, titre compris. Edizione originale fiorentina dell'originale stampata a Milano nello stesso anno della traduzione del Codice napoleonico entrato in vigore in Francia il 21 marzo dello stesso anno. Edition originale florentine publiée la même année que l'originale milanaise du code Napoléon entré en vigueur le 21 mars 1806. Très bon exemplaire, bien relié à l'époque.

  • Bild des Verkäufers für Code de Procedure Civile [Bound with] Table Alphabetique et Raisonnee zum Verkauf von The Lawbook Exchange, Ltd., ABAA  ILAB

    Code Napoleon

    Erscheinungsdatum: 1806

    Anbieter: The Lawbook Exchange, Ltd., ABAA ILAB, Clark, NJ, USA

    Verbandsmitglied: ABAA ESA ILAB

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    Paris, 1806. [iv], 246; [iv], 108, 4 pp. (illustrator). Paris, 1806. [iv], 246; [iv], 108, 4 pp. First Edition of the Code de Procedure Civile with Early Annotations by a Breton Lawyer [Code Napoleon]. [Lucas de Peslouan, Eugene Marie (1791-1873)]. Code de Procedure Civile, Edition Originale et Seule Officielle. Paris: De l'Imprimerie Imperiale, 1806. [iv], 246 pp. Interleaved. [Bound with] [Code Napoleon]. Table Alphabetique et Raisonnee des Matieres Contenues dans le Code de Procedure Civile. Paris: De l'Imprimerie Imperiale, 1806. [iv], 108, 4 pp. Octavo (8" x 5"). Contemporary sprinkled sheep, blind rules to boards, lettering piece and gilt ornaments to spine, edges of text block rouged, blind tooling to board edges. A few scuffs to boards, considerable rubbing to extremities with wear to spine ends and corners, front joint cracked, front board beginning to separate but secure, front free endpaper edgeworn and partially detached, minor worming (?) to final text leaf and rear free endpaper at center of hinge. Light toning, annotations to rectos and versos of most interleaves, most likely by Eugene Marie Bonaventure Lucas de Peslouan, a few manuscript notes in same hand laid in, "Lucas-Peslouan" to title page of Code. $2,500. * First edition. The Code de Procedure Civile was issued two years after the publication of the Code Civil (Code Napoleon). It is one of the main components of the legal system established during the Empire. (The Table Alphabetique et Raisonnee is a companion index volume.) The annotations in our copy date from 1810 to 1820. This period coincides with the career of Eugene Marie Bonaventure Lucas de Peslouan, an attorney from a notable Breton family that produced several generations of lawyers and notaries. His annotations, which range in length from phrases to several sentences, are notably meticulous. They comment on the articles, give clarifications, pose procedural questions and refer often to laws from the Revolutionary period and early years of the Empire. Several notes are cross-references and there are a number of comments in question-and-answer form. For example, in the section "Proceedings Before the Courts," "The claims directed against undivided successions in the national domain, do they fall under judicial or administrative jurisdiction? "Answer: "They must be prosecuted administratively=Cour.

  • Bild des Verkäufers für The Code Napoleon and the Common-Law World: The Sesquicentennial. zum Verkauf von The Lawbook Exchange, Ltd., ABAA  ILAB

    Schwartz, Bernard

    Erscheinungsdatum: 2016

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    Verbandsmitglied: ABAA ESA ILAB

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    ISBN-13: 9781886363595; ISBN-10: 1886363595. Schwartz, Bernard, Editor. The Code Napoleon and the Common-Law World: The Sesquicentennial Lectures Delivered at The Law Center of New York University December 13-15, 1954. Originally published: New York: New York University Press, 1956. x, 438 pp. Reprinted 1998, 2016 by The Lawbook Exchange, Ltd. ISBN-13: 9781886363595; ISBN-10: 1886363595. Hardcover. New. $49.95 * This book consists of the papers delivered by participants in the conference sponsored by the New York University Institute of Comparative Law to honor the 150th anniversary of the French Civil Code, which was the largest public celebration of the event in the legal world. The papers deal with the influence of the Code on common-law countries in their efforts to manage statute and case law and gives examples of modern attempts at restatement of the law and uniform state laws as examples of the effect of the Code's coherence and logic. The papers were given by notable legal scholars, such as Benjamin Akzin, Rene Cassin, C.J. Friedrich, Arthur von Mehren, Roscoe Pound, Thibaudeau Rinfret, Max Rheinstein, Angelo Piero Sereni, Jack Bernard Tate and Arthur T. Vanderbilt. At the time of these lectures Schwartz was Director of the Institute. Includes a bibliography by Julius J. Marke. Reprint of the first edition. BERNARD SCHWARTZ [1923-1997] was professor of law and director of the Institute of Comparative Law, New York University. He was the author of over fifty books, including French Administrative Law and the Common-Law World (1954, reprinted 2006 by The Lawbook Exchange, Ltd.), the five-volume Commentary on the Constitution of the United States (1963-1968), Constitutional Law: A Textbook (2d ed., 1979), Administrative Law: A Casebook (4th ed., 1994) and A History of the Supreme Court (1993).

  • VEUILLOT (Louis).

    Anbieter: Babel Librairie, PERIGUEUX, Frankreich

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    Paris, Louis Vivès, 1855. Un vol. au format in-8 (218 x 138 mm) de 2 ff. n.fol., 382 pp. et 1 f. de catalogue éditeur in fine. Reliure de l'époque de demi-veau glacé ébène, dos à nerfs orné de filets gras à froid, triples filets dorés, titre doré, tranches mouchetées. Edition originale. ''La mort, le sang, les querelles, l'épée, les oppressions, la famine, les ruines, c'est le tableau presque continuel de l'histoire.'' Table : La guerre depuis le commencement du monde - Mission de Napoléon Bonaparte - Il y a des juestes guerres - La guerre devant l'Eglise catholique - Le guerrier du paganisme - Le guerrier chrétien - Code des devoirs militaires - Les Machabées - La légion thébéénne - Les Croisés - Simon de Montfort - Boucicaut - Albuquerque - La Chevalerie - Les Ordres religieux militaires - Jean Corvin - Condé - Turenne - Drouot - Saint-Arnud - Une garnison en Algérie - etc. Angles élimés. Coiffes supérieure arasée. Dos craquelé présentant en outre de petits manques superficiels épars. Infime déchirure en tête du premier feuillet de texte. Présence de rousseurs ou tâches claires dans le corps d'ouvrage (sans entrave pour la lecture).

  • Stabel, Anton:

    Verlag: Verlag von J. Bensheimer, Mannheim, 1870

    Sprache: Deutsch

    Anbieter: Antiquariat Heinzelmännchen, Stuttgart, Deutschland

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    XIII, 609 Seiten. Halbleder-Einband der Zeit auf 4 Bünden mit Rückentitelbergoldung (Einband etwas berieben. Papier teils etwas fleckig u. gering gebräunt). 22xc15 cm * Erste Ausgabe. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 900.

  • Argles, Napoleon

    Verlag: Waterlow Bros & Layton, London, 1882

    Anbieter: Renaissance Books, ANZAAB / ILAB, Dunedin, Neuseeland

    Verbandsmitglied: ANZAAB ILAB

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    Hardcover. Zustand: Good. Zustand des Schutzumschlags: No Dust Jacket. First Edition. Owner's signature. Ex-Libris bookplate pasted to front pastedown. Front hinge broken. Some marking and fading to boards. ; xxiv, 576, cxxi, pages + advertisements. Brown cloth boards. Title continues, "With Forms Of Proceedings And Practical Instructions To English Suitors, Accompanied By A New Translation Of The Entire Code Of Commerce And Special Mercantile Laws In Force In France At The Present Time." ; 8vo.

  • Volker Reinhardt

    Verlag: C.H.Beck. München, 2025

    ISBN 10: 340682918X ISBN 13: 9783406829185

    Sprache: Deutsch

    Anbieter: GB Consulting, Hamburg, HH, Deutschland

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    Hardcover. Zustand: Wie neu. Zustand des Schutzumschlags: Wie neu. 1. Auflage. Wie Gott in Frankreich: Volker Reinhardts glänzende Kulturgeschichte Die Leichtigkeit des genussvollen Lebens - "wie Gott in Frankreich" - und klare Vernunft: Diese besondere Mischung wurde im Mittelalter als "süßes Frankreich" gerühmt und von den östlichen Nachbarn später als Frivolität abgetan. Volker Reinhardt beschreibt anhand von herausragenden Werken der Literatur, Malerei, Architektur und Musik, der Mode, Film- und Kochkunst, wie sich diese Kultur seit dem 11. Jahrhundert herausgebildet hat, in immer wieder neuen Erfindungen und doch so, dass sich faszinierende Verbindungen über die Jahrhunderte zeigen. Frankreich, das sind wohlgeordnete Gärten und Boulevards, klares cartesianisches Denken, die Staatsräson eines Kardinal Richelieu und die Prinzipientreue des Code Napoléon. Frankreich, das sind andererseits die kriegerischen und amourösen Leidenschaften der Troubadoure, Lustschlösser an der Loire, tragische Liebschaften, große Gefühle und elegante Verführung in Literatur und Theater, Film und Haute Couture. Frankreich, das ist schließlich subversiver Geist von Christine de Pizans Stadt der Frauen über den Spott Voltaires und Baudelaires Poesie des Morbiden bis zu Asterix dem Gallier. Volker Reinhardt zeigt, wie das Streben nach Klarheit und Ordnung, religiöse, intellektuelle, erotische Leidenschaft und der Geist der Unterwanderung und des Umsturzes eine Einheit bilden, die das unverwechselbare Flair der französischen Kultur ausmacht. Sein mit wunderbarer Leichtigkeit geschriebenes Buch lädt dazu ein, sich von Esprit und Leidenschaft des «süßen Frankreich» anstecken zu lassen. "Es gehört zu Reinhardts Stärken, mit wenigen Sätzen auch komplexe historische Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen." Falter Tausend Jahre Savoir-vivre: Werke, Autoren, Künstler Die erste Kulturgeschichte Frankreichs in deutscher Sprache Profund recherchiert, elegant geschrieben Das ideale Geschenk für alle Frankophilen Hardcover mit farbig illustriertem Schutzumschlag. 656 Seiten mit Illustrationen. Verlagsfrisches und eingeschweißtes Exemplar.

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    8°. 59 (1) S., OBrosch. Zustand: 0. Erstausgabe. - Der Jurist Christoph Christian Frhr. von Dabelow (1767-1830) studierte in Rostock und Jena Rechtswissenschaft und ließ sich nach dem Examen 1787 als Anwalt nieder. 1789 wurde er an der Univ. Bützow -- damals Teil der Univ. Rostock -- promoviert, nach der Habilitation lehrte er seit 1792 als o.Prof. der Rechte an der Univ. Halle. Während der vorübergehenden Schließung der Hochschule durch Napoleon unternahm er Reisen durch Österreich, Italien und Frankreich, nach Wiederaufnahme des Lehrbetriebs kehrte er kurz nach Halle zurück, nahm 1809 seinen Abschied und wurde 1811 Staatsrat und Staatsminister beim Herzog von Anhalt-Köthen. Nach dessen Tod lebte Dabelow ohne feste Anstellung in Heidelberg, Göttingen und wieder in Halle, ehe er 1819 als o. Prof. nach Dorpat berufen wurde. In seinen zahlreichen Schriften bearbeitete er fast alle Gebiete der Rechtswissenschaft, Schwerpunkte waren das römische und französische Recht (Ausführlicher theoretisch-praktischer Commentar über den Code Napoléon, 2 Teile, 1810). - Umschlag gering berieben. Schwach gebräunt bzw. stockfleckig. ge Gewicht in Gramm: 350.

  • Bild des Verkäufers für Questions concernant les Substitutions, avec les Réponses de Tous les Parlemens et Cours Souveraines du Royaume, et des Observations de M. le Chancelier d'Aguesseau sur lesdites réponses [ recueillies par Vaquier ] zum Verkauf von Librairie du Cardinal
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    rigide. Zustand: Bon. 1 vol. in-4 reliure de l'époque pleine basane marron, dos à 5 nerfs orné, Chez Joseph Dalles, & Fris Vitrac, Toulouse, 1770, xii-28-567 pp. Bon état (frott. et qq. épidermures en plats, petit accroc discret en coiffe sup., bel état intérieur). Henri François d'Aguesseau (1668-1751) fut chancelier et garde des sceaux à plusieurs reprises, de 1717 à 1750. Sous Louis XV, il supervisa la préparation d'importantes ordonnances, notamment en matière de testaments et de substitutions. En droit de l'Ancien Régime, la substitution héréditaire désignait une disposition par laquelle on indiquait plusieurs héritiers successivement. Ce mécanisme permettait en particulier de garantir le maintien de la richesse foncière au sein des familles nobles. Il fut supprimé sous le Code Napoléon. Camus & Dupin, 1819, 731 Langue: Français.

  • Bild des Verkäufers für ORDINANCE NO. 29 OF 1912. AN ORDINANCE ENACTED BY THE GOVERNOR OF MAURITIUS WITH THE ADVICE AND CONSENT OF THE COUNCIL OF GOVERNMENT THEREOF. TO AMEND THE LAW IMPOSING LIMITATIONS ON THE POWER TO DISPOSE OF PROPERTY BY DONATIONS INTERVIVOS OR BY WILL. zum Verkauf von Any Amount of Books
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    8vo. pp. [ii], 63, [iii]. Contemporary dark blue buckram lettered gilt on spine. From the library of Allan Heywood Bright (1862 1941) Liberal politician, distinguished book collector and author of books on Middle English with his pictorial/armorial bookplate (by Downey) on the front pastedown showing coats of arms and the motto 'Post Tenebras Lucem' and a view of a valley with hills beyond, a church and a rising sun. Bound-in hand written signed letter from J. R. Chancellor to 'Dear Allan' written on headed note paper from Government House, Mauritius and dated 22. 2. 13 consisting of about 130 words in which he refers to Bright's interest in papers or laws dealing with the subject of disposal of property by will. He explains that the Code Napoleon in Mauritius was amended and passed last year and this has proved to be most unpopular. He encloses a copy of the debate and the amending Ordinance which he does not rate highly. Pages 48-50 include J. E. Chancellor's contribution to the debate. First leaf folded. Upper cover very slightly rubbed. Very slight rubbing, otherwise very good indeed.

  • Bild des Verkäufers für Antilles. Organisation judiciaire, codes, textes complémentaires et modificatifs [ Edition originale ] zum Verkauf von Librairie du Cardinal

    Collectif ; Ministère de la Marine et des Colonies

    Verlag: Imprimerie Impériale, 1862

    Sprache: Französisch

    Anbieter: Librairie du Cardinal, GRADIGNAN, Frankreich

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    rigide. Zustand: Bon. 1 vol. in-4 reliure de l'époque plein chagrin rouge, dos à 4 nerfs orné, filets dorés enencadrement des plats, chiffre couronné C. L. au centre des plats, toutes tranches dorées, filets dorés en coupes et chasses, Imprimerie Impériale, 1862, 1 f. blanc, 1 f., IV-405 pp. Rare exemplaire de cet important recueil rassemblant les textes relatif à l'organisation judiciaire, à l'application du Code Napoléon, du Code de Procédure civile, du Code d'Instruction Criminelle et du Code Pénal aux Antilles (Guadeloupe et Martinique), ainsi que les textes complémentaires et modificatifs. Belle provenance pour ce beau témoignage sur l'histoire du droit aux Antilles françaises, de la bibliothèque de Prosper de Chasseloup-Laubat, ministre de la Marine et des Colonies, sous le ministère duquel le présent ouvrage fut publié. Bon état (mouill en dos et plats et petite mouill. marginale aux premiers ff., exemplaire bien relié) Langue: Français.

  • Bild des Verkäufers für CONCORDANCE ENTRE LES CODES CIVILS ETRANGERS ET LE CODE NAPOLEON zum Verkauf von Second Story Books, ABAA

    Saint-Joseph, Par M. Anthione de

    Verlag: Charles Hingray, Paris, 1840

    Anbieter: Second Story Books, ABAA, Rockville, MD, USA

    Verbandsmitglied: ABAA ILAB

    Verkäuferbewertung 4 von 5 Sternen 4 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    Hardcover. First Edition. Quarto, xxx, [3], 271 pages, [3], 4-148 pages; G+; Rebound in cyan leather with red label and gilt lettering to spine; Boards have light bumping to corners; Textblock shows light age toning to edges, light water damage to fore-edges, light age toning and uneven light to light+ foxing throughout interior, penciled notes to half-title page, and faded ownership penned to title page in 19th century hand; Text in French. RWO. 1364916. Special Collections.

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    8vo. XII, 1 Bl., 234 S. Mit 10 eingehängten gefalt. Tafeln (Kupfer und Steindrucke). Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug, geprägtem Rückentitelschild sowie schönem Gelbschnitt. (Ebd. leicht bestoßen). Erste Ausgabe. - Spangenberg (1784-1833) war Sohn des Professors Georg August Spangenberg, studierte in Göttingen bei Georg Jacob Friedrich Meister bis 1806, war dann bis 1808 Privatdozent an der Universität. Er entschied sich letztlich gegen eine Universitätslaufbahn und wählte den Staatsdienst bei Gericht. In verschiedenen Funktionen war er so in Göttingen, Verden, Hamburg und Celle aktiv, als Hof- und Kanzleirat und dann als Oberappellationsgerichtsrat, zuletzt als Beisitzer des königlichen Geheimratskollegiums in Hannover. Bekannt wurde er für seine Werke zum französischen Recht, insbesondere durch seinen 3-bändigen Kommentar zum Code Napoléon. Nach der Franzosenzeit standen freilich das deutsche und römische Recht im Fokus, wie auch die vorliegende Arbeit zeigt. - Mit gedruckter Widmung "Seinem hochverdienten Chef, dem Herrn Canzleydirector, Dr. Theodor Hagemann. von dem Verfasser".

  • Bild des Verkäufers für Nouveau Style de la procédure civile dans les cours d'appel, les tribunaux de première instance, de commerce, et dans les justices de paix ou Le Code Judiciaire mis en pratique par des formules. zum Verkauf von Eric Zink Livres anciens
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    Couverture rigide. Zustand: Très bon. Edition originale. Pleine basane de l'époque, dos lisse orné et doré. Un fort volume in quarto (260x200 mm), (2)-xl-1000-(5) pages. Rousseurs. Signé par l'éditeur. Notes manuscrites sur la dernière garde. Edition originale. Mise à jour de la procédure civile suivant la créaction du Code Napoléon. "Ce n'était pas assez d'avoir perfectionné les lois civiles, des les avoir rendues uniformes pour toute la France, et de les avoir rédigées méthodiquement dans un seul Code; il était encore nécessaire de réfomer la Procédure civile [.] L'ouvrage que nous publions a pour but de faciliter les moyens de s'instruire promptement dans cette partie des lois; le nouveau Code judiciaire y est démontré d'une manière suffisante" (extrait de la préface). Provenance : . Ex libris manuscrit sur les gardes "Duboin", famille de Jacques Dubouin économiste et homme politique dont nous dispersons une partie de la bibliothèque. _________________________________________________________________ __________________ ______________________________ENGLISH_DESCRIPTION : Contemporary full sheep, gilt flat spine. 4to (260x200 mm), (2)-xl-1000-(5) pages. Foxings. Signed by the editor. Handwritten notes on the last blank. First edition. Updating of the civil procedure following the creation of the Code Napoleon. "It was not enough to have perfected the civil laws, to have made them uniform for the whole of France, and to have methodically drafted them in a single Code; it was still necessary to reform the Civil Procedure [.] The work that we are publishing aims to facilitate the means of being promptly informed in this part of the laws; the new Judicial Code is sufficiently demonstrated therein "(extract from the preface). Provenance : . Ex libris manuscrit sur les gardes "Duboin", famille de Jacques Dubouin économiste et homme politique dont nous dispersons une partie de la bibliothèque. 1950g.

  • RORET]. BALZAC (Honoré de), RAISSON (Horace-Napoléon).

    Verlag: Paris Roret 1829, 1829

    Anbieter: Librairie Vignes Online, Paris, Frankreich

    Verbandsmitglied: ILAB

    Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen 5 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    Zustand: Bon état. in-16, relié demi-basane havane, dos lisse orné de fleurons et filets dorés, 316 pp., frontispice gravé par Tony Johannot (dos uniformément passé, mouillure angulaire aux 5 premiers feuillets et au frontispice). Edition originale de l'une des dernières collaborations entre Raisson et Balzac. Rare.

  • ITALIEN-SARDINIEN,

    Verlag: Imprimerie Royale, 1837

    Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland

    Verkäuferbewertung 4 von 5 Sternen 4 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    Hardcover. Zustand: Gut. 1. Auflage. Turin, Imprimerie Royale, 1837. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet, (3), 691 S. Zeitgenössischer Halbledereinban mit Buntpapierüberzug. ERSTE AUSGABE des Codice Civile Albertino! Im Piemont wurde nach dem Zusammenbruch der Napoleonischen Herrschaft eine Restauration durchgesetzt, die selbst in Italien ohene Beispiel war. Die Wiedereinsetzung der Rechts- und Sozialordnung des Ancien Régime wurde besonders radikal durchgeführt. Das Haus Savoyen wurde in Turin wieden installiert und die Eigenständigkeit wirde ausgerufen, nachdem es unter Napoléon Teil des französischen Territoriums gewesen ist. Doch die Restauration der alten Rechtsordnung war nicht lange aufrechtzuerhalten. Schon 1815 wurde der erste Präsident des Senats von Piemont beauftragt, die Gesetzgebungsarbeiten vorzubereiten. Zunächst wurde an eine Reform des Prozeßrechtes und der Gerichtsorganisation gedacht. Erst als Carlo Alberto von Savoia-Carignano im Piemont Herzog wurde, kam die Idee auch einer Zivilrechtskodifikation neuen Schwung. Im Jahre 1831 wurden erste Vorarbeiten in Gang gesetzt. Eine Kommission unter Leitung des Justizministers, des Grafen Giuseppe Barbaroux, wurde eingesetzt, die einen Entwurf eines Codice civile auszuarbeiten hatten. Trotz regelmäßig abgehaltener Sitzungen, teilweise in Anwesenheit des Jusitizministers, dauerten die Kommissionsarbeiten mehr als sechs Jahre. Der Entwurf konnte schließlich 1835 vorgelegt werden. Am 20. Juni 1836 wurde das neue Zivilgesetzbuch erlassen und sein Inkrafttrenen auf den 1. Januar 1837 festgelegt. In System und Anlage bis hinein in die Ausformung der einzelnen Artikel lehnte sich der Codice Civile Albertino ausnahmslos an das Modell des französischen Code civil an. Jedoch kann man keineswegs von einer sklavischen Übernahme des französischen Zivilgesetzbuches sprechen, sondern gar von einer Weiterentwicklung. In vielen Bereichen formte der Codice civile Albertino Neuerungen aus, die das Gesetzbuch sogar im Vergleich zum Code civil heraustragen läßt, etwa die verfeinerten Regelungen in der Materie zum Besitz. In Artikel 440 wurde erstmals ein Urhebrrecht ausformuliert. Trotz der Widerstände im Richterum und im Consiglio di Stato fand der Codice civile bereitwillige Aufnahme und auch große Sympathie in der Bevölkereung von Piemont. Schließlich wurde ihnen wieder die Rechte gewährt, die durch den Code civil Eingang gefunden haben und auf die ein liberales Bürgertum keinesfalls verzichten will und kann. Auch im übrigen Europa wurde das Zivilgesetzbuch aufmerksam registriert. In Italien selbst wurde es bei künftigen Kodifiaktionen als Ratgeber herangezogen und in Frankreich und Deutschland wurde diese Zivilrechtskodifikation breit und lobend besprochen, etwa vom großen deutschen Juristen Mittermaier. Table du Code Titre préliminaire Livre premier: Des personnes Livre second: Des biens et des différents modifications de la proprieté Livre troisième: De différentes manières dont on acquiert la proprieté Libro primo: Delle persone I: Del godimento, e della privazione deu diritti civili II: Del modo di accertare lo stato civili III: Del domicilio IV: Degli assenti V: Degli sponsali, e del matrimonio VI: Della partenità e della figliazione VII: Dell`adozione VIII: Della patria podestà, e dell`emancipazione IX: Della minore età, della tutela, e dell`abilitazione del minore X: Dell`interdizione e del consulente giudizario Libro secondo: Dei beni e delle diverse modificazioni della proprietà I: Della distinzione dei beni II: Della proprietà III: Dell`usufrutto, dell`uso e dell`abitazione IV: Delle servitù prediali Libro terzo: Dei varii modi coi quali si acquista la proprietà I: Delle successioni II: Delle successioni testamentarie III: Delle successioni ab intestato IV: Disposizioni comuni alle successioni testamentarie ed ab intestato V: Delle donazioni tra vivi VI: Dei contratti o delle obbligazioni convenzionali in genere VII: Delle obbligazioni che si contraggono senza convenzione VIII: Del contratto di matrimonio e de.

  • [Brauer, Johann Nikolaus Friedrich) (Bearb)]

    Verlag: Karlsruhe, im Verlag der C.F. Müller'schen Hofbuchdruckrey., 1809

    Anbieter: Antiquariat an der Stiftskirche, Bad Waldsee, Deutschland

    Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen 5 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    (1. Aufl.), 8° (20x13), XXXIX, 763 S., Ldr d.Zt. mit Rschildern, berieben, Ecken teils bestossen, obKapital stärker gebraucht und am hinteren Falz etwas eingerissen (stabil), vordGelenk etwas angelockert, Vorsätze stärker angestaubt, die ersten Blatt mit kleinem Feuchtigkeitsrand im unteren weissen Bereich, durchgehend etwas fingerfleckig, ordentliches stärker genutztes aber pfleglich behandeltes Exemplar, Das Badische Landrecht von 1810 war das Zivilgesetzbuch des Großherzogtums Baden, das am 1. Januar 1810 in Kraft gesetzt wurde und bis zum 31. Dezember 1899 gültig war. 1804 führte Napoleon in Frankreich den Code civil (später bekannt als Code Napolen) ein und versuchte in der Folge, diesen Rechtsrahmen auch bei den verbündeten Rheinbundstaaten durchzusetzen. Die Empfehlung an das Großherzogtum Baden erfolgte 1807 durch den französischen Geschäftsträger in Karlsruhe. Johann Nicolaus Friedrich Brauer, der damalige Leiter des badischen Polizeidepartments (Innenministerium), nahm diese Empfehlung auf und schuf das neue Badische Landrecht, wobei er den Code civil mit mehr als 500 Zusätzen und Änderungen den badischen Verhältnissen anpasste. Per Edikt des Großherzogs vom 5. Juli 1808 wurde die Annahme des Code Napolen als bürgerliches Gesetzbuch oder Landrecht des Großherzogtums beschlossen und per 1. Juli 1809 traten bereits Teile des Gesetzes in Kraft, zum 1. Januar 1810 trat es dann vollständig in Kraft. Um die zum Großherzogtum Baden vereinten Territorien zu einem Staat zu formen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, war ein einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich, der das bürgerliche Leben im gesamten Staat einheitlich regelte und dem wirtschaftlichen Leben Rechtssicherheit gewährte. Der Code civil war das zu seiner Zeit fortschrittlichste Privatrecht und die weitgehende Übernahme französischen Rechts erfolgte wohl nicht nur auf Druck Napoléons, sondern kam auch Forderungen des badischen Bürgertums entgegen und vereinfachte die Wirtschaftsbeziehungen zu Frankreich wie auch zu den anderen Rheinbundstaaten. Sprache: Deutsch. * * * * --- due to EPR-Restrictions NO SHIPPING to Bulgaria, Danmark, Greece, Luxembourg, Poland, Romania, Sweden, Slovakia and Spain --- * * * *.

  • Bild des Verkäufers für Code Napoléon, Mis en Vers Français. zum Verkauf von Antiquariat Uwe Turszynski

    (Decomberousse, Benoît-Michel):

    Verlag: Paris, Clament Freres 1811., 1811

    Anbieter: Antiquariat Uwe Turszynski, München, Deutschland

    Verbandsmitglied: ILAB VDA

    Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen 5 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    4 Bll., VIII, 666 S., 1 Bl. HLdr. d. Zt. Erste Ausgabe dieser lyrischen Bearbeitung des bedeutenden Gesetzeswerkes. - Gelenke etwas bestoßen, Vorderdeckel leicht gestaucht.

  • ( Decomberousse, Benoît-Michel)

    Verlag: Clament Freres, Paris, 1811

    Anbieter: Antiquariat Stefan Krüger, Essen, NRW, Deutschland

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    2 Bl., VIII, 666 S., 1 Bl. Hldr. d. Zt. alter Buchhändlerstempel am unteren Titelrand, Vortitel und Titel satockfl., sonst nur gelegentlich gering stockfl. Freie lyrische Bearb. des "Code civil des français" Es erschin im selben Jahr beim selben Verleger mindestens eine weitere Ausgabe mit abweichendem Titelsatz. (Edition originale ?).

  • PAILLIET, J.-B.-J.,**

    Verlag: chez Th. Desoer Libraire rue Christine, Paris, 1819

    Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland

    Verkäuferbewertung 4 von 5 Sternen 4 Sterne, Erfahren Sie mehr über Verkäufer-Bewertungen

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    Quatrième édition. Paris, chez Th. Desoer, Libraire, rue Christine, 1819, Novembre. Quart. XXIV, 876 S. Zeitgenössischer Halblederband. Die erste Ausgabe dieses berühmten Kommentarwerkes zum Code civil erschien im Jahre 1811, es folgten die vierte in den Jahren 1824-31 und die fünfte in den Jahren 1829-1831. Sein Vorbild hatte Toullier, Professor der Rechte in Rennes, in dem großen französishcen Juristen Pothier, dessen Methode er auch übernahm. Toullier erlangte solch große Bekanntheit, daß eine Straße in Paris nach ihm benannt wurde: Rue Toullier. Der Kommentar war außerordentlich erfolgreich und so sehr gefragt, daß Raubdrucke ständig im Umlauf war. Deshalb hat der Verleger Warrée auf jedem Deckblatt zu Band 1 eine eigenhändige Unterschrift zum Schutze seines Produktes mitaufgenommen. In Artikel 3 ist im Code civil das Kollisionsrecht "conflits des lois" geregelt. Dies ist nicht die einzige Regelungsnorm im Code civil, es gehören noch dazu: Art. 170, 171: Eheschließung Art. 999folg.: Testamentsform Die Kommentierungen des Code civil sind gerade für das Kollissionsrecht von enromer Bedeutung, weil in Frankreich sich früh eine hochentwickelte Rechtsprechung zum Kollisionsrecht herausbildete. Das Internationale Privatrecht wies bereits eine längere Tradition auf, bevor sich Savigny rechtstheoretisch sich mit diesem Problem im Band VIII seines Systems des heutigen römioschen Rechts auseinandersetzte. In der Rechtslehre wird in Frankreich mit dem Kollisionsrecht auch noch das Staatsangehörigkeits- und das Fremdenrecht (condition des étrangers) zum spezialisierten Studienfach "droit international privé" zusammengefaßt. Grundausgangsfrage des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) ist die zeitliche und örtliche Geltung der Gesetze. Hier schließt sich bei der Problembeschreibung die Verbindung zu den Kommentatoren, die der Fragestellung der Geltung der Statuten über den Ortsbereich hinaus nachgegangen sind. Das "domicilium" bzw. das französische "domicile" ist der Ausgangspunkt des Internationalen Privatrechts. Camus-Dupin Nr. 1878: M. Toullier est le Pothier moderne; meme clarté, meme méthode, meme profondeur que le jurisconsulte d Orléans. Son ouvrage est sans contredit le plus parfait de tous ceux qui jusqu`a présent ont paru sur le Code civil. Charles Bonaventura Marie TOULLIER (1752-1835), Professeur de droit à l`université de Rennes, est le premier juriste d`avoir commenté a profondeur le Code de Napoléon.

  • LXI, 797 (1) Seiten; Text zweisprachig Französisch (Antiqua) / Deutsch (Fraktur). - Dezent vergoldeter Original-Halbledereinband der Zeit mit goldgeprägtem Titel auf verziertem roten Rückenschild; 8vo.(ca. 20,5 x 13,5 x 6 cm). *** [verlängerter ERWEITERTER FRÜHLINGSVERKAUF / ongoing EXPANDED SPRING-SALE: um über 30% REDUZIERTER PREIS bis Donnerstag 01.05.2025, 24 Uhr (PRICE REDUCTION of over 30% until Thursday, May 1st, 2025); 'ursprünglicher Preis / originally': EUR 465,-] --- 1. ZWEISPRACHIGE AUSGABE DES 'BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES' NACH DEM 1804/05 VERFASSTEN CODE NAPOLÉON: ''Wir überreichen hier dem Publikum die versprochene Verdeutschung des Napoleonischen bürgerlichen Gesetzbuchs, durch dessen Aufstellung und Einführung der jetztregierende französische Kaiser Napoleon I. sich ein ewig dauerndes Verdienst nicht nur um seine Nation, sondern - man kann sagen - um einen großen Theil der gebildeten Menschheit erworben hat. . .''(Beginn des Vorwortes, das mit der Ankündigung endet, dass ''die in der Folge . . . noch hinzukommenden Supplemente . . . sogleich nach ihrer Erscheinung gleichfalls in der Uebers.[!] geliefert werden. . .''). - Lederrücken oben links mit kleiner-, das Rückenschild mit noch kleinerer Fehlstelle; allererste und allerletzte Blätter etwas stockfleckig; SEHR GUTES EXEMPLAR DES IN ZWEISPRACHIGER ERSTAUSGABE SELTENEN WERKES.

  • SARDINIEN - ITALIEN -

    Verlag: Dalla Socieà tipografico-Libreria & Stamperia Reale,, Turin (Torino),, 1838

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    Turin (Torino), Dalla Socieà tipografico-Libreria & Stamperia Reale, 1838. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet, (3), 551, 48 S. Originale grüne Verlags-Broschur. Originalausgabe des Codice Civile Albertino in italienischer Sprache! 60 - SARDINIEN - ITALIEN - CODE CIVIL pour les États de S. M. le Roi de Sardaigne. Turin, Imprimerie Royale, 1837. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet, (3), 691 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln. ERSTE AUSGABE des Codice Civile Albertino in französischer Sprache! 1.200,- Im Piemont wurde nach dem Zusammenbruch der Napoleonischen Herrschaft eine Restauration durchgesetztmit der Wiedereinsetzung der Rechts- und Sozialordnung des Ancien Régime. Das Haus Savoyen wurde in Turin wieder installiert und die Eigenständigkeit wurde ausgerufen, nachdem es unter Napoléon Teil des französischen Territoriums gewesen ist. Doch die Restauration der alten Rechtsordnung war nicht lange aufrechtzuerhalten. Schon 1815 wurde der erste Präsident des Senats von Piemont beauftragt, die Gesetzgebungsarbeiten vorzubereiten. Als Carlo Alberto von Savoia-Carignano im Piemont Herzog wurde, kam die Idee einer Zivilrechtskodifikation neuen Schwung. Im Jahre 1831 wurden erste Vorarbeiten in Gang gesetzt. Der Entwurf konnte schließlich 1835 vorgelegt werden. Am 20. Juni 1836 wurde das neue Zivilgesetzbuch erlassen und sein Inkrafttrenen auf den 1. Januar 1837 festgelegt. In System und Anlage bis hinein in die Ausformung der einzelnen Artikel lehnte sich der Codice Civile Albertino ausnahmslos an das Modell des französischen Code civil an. Jedoch kann man keineswegs von einer sklavischen Übernahme des französischen Zivilgesetzbuches sprechen, sondern gar von einer Weiterentwicklung. In Artikel 440 wurde erstmals ein Urhebrrecht ausformuliert. Trotz der Widerstände im Richtertum und im Consiglio di Stato fand der Codice civile bereitwillige Aufnahme und auch große Sympathie in der Bevölkerung von Piemont. Auch im übrigen Europa wurde das Zivilgesetzbuch aufmerksam registriert. In Italien selbst wurde es bei künftigen Kodifiaktionen als Ratgeber herangezogen und in Frankreich und Deutschland wurde diese Zivilrechtskodifikation breit und lobend besprochen, etwa vom großen deutschen Juristen Mittermaier. Originale grüne Verlags-Broschur.

  • NIEDERLANDE - BÜRGERLICHES RECHTSBUCH

    Verlag: Ter Algemeene Lands Drukkerij,, Den Haag (`s Gravenhage),, 1837

    Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland

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    Den Haag (`s Gravenhage), Ter Algemeene Lands Drukkerij, 1837. Oktav. XI,420 S. Zeigtneössischer Pappband mit grünem Rückenschild. ERSTE AUSGABE der Ausgabe des holländischen BGB! Bereits vor der Besetzung durch Napolkéon bestanden in Holland Pläne, eine Privatrechtskodifikation durchzuführen. Im Jahre 1807 wurde Holland durch Napoléon in sein Herrschaftsgebiet einverleibt und sein Bruder Louis zum König gemacht. Man suchte danach die Kodifikationsarbeiten fortzusetzen. Man glaubte, es am besten, die Erstellung eines Entwurfes in die Hände eines Juristen zu legen. So wurde der Amsterdamer Advokat Johannes van der LInden mit der Anfertigung eines Zivilgesetzbuch-Entwurfes zu beauftragen. Van der Linden führte seine Arbeiten rasch durch und konnte bereits zu Beginn des Jahres 1807 die ersten Bücher vorlegen. UNterdessen erboste es Napoléon persönlich, daß sein Brudedr Louis den Holländer so freie Ahnd bei der Gestaltung eines holländischen Zivilgesetzbuches ließ. Die französische Staatsraison ließ für Napoléon nur den Code civil bzw. Code Napoléon als Gesetzbuch Gültigkeit werden lassen. So gab er seinem Bruider König Louis die Anweisung im Sommer 1807, mit Wirkung vom 1. Januar 1808 den Code Napléon in Holland einzuführen. Den Hinweis des Bruders auf die Ausarbeitung eines Entwurfs durch van de Linden ließ Napoléon unbeantwortet. König Louis, der Bruder Napoléons, widersetztes sich seinem mächtigen Bruder und lehnte die kurzfristige und unveränderte Einführung des Code Napoeon ab. Napolén erzürnte, er sah in dem Code Napoléon ein zivilisatorisches Meisterwerk und ausgerechnet im kleinen Holland würde man auf ein eignes Gesetzbuch bestehen. Napoléon verwies auf die Römer, die nach der Eoberung auch ihre Unterlegenen mit den guten römischen Gesetzen beglückten. König Louis setzte sich aber insoweit durch, als er den Code Napoléon als Richtschnur und Grundlage des neu zu schaffenden holländischen Zivilgesetzbuches akzeptierte. Diese neuen Anforderungen genügte der Entwurf van der Linden nicht mehr. So setzte König Louis am 18. November 1807 eine neue Kommission zur Ausarbeitung eines Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches ein, die auch die Vorarbeiten van der Lindens aufhob. Es waren dreei Mitglieder: der Rotterdamere Advokat Arnoldus van Gennep die Appellationsrichter van Wesele Scholten und Loke. Der König gab ihnen keine Vorgabe und ließ ihnen weitgehend freie Hand. Klar war jedoch, daß der Code Napoléon die Grundlage des zu entwerfenden Gesetbuches bilden mußte. Allerdings gab es eine Reihe von Abweichungen, vor allem im Ehegüterrecht und Erbrecht. Trotzdem erhob der König keine Einwendungen (am 26. Januar und 9. Feburar 1808). Am 30. Mai 1808 legte die Kommission ihren Entwurf vor. Am 9. Dezember 1808 ging der Entwurf mit Veränderungen an den Staatsrat. Als "Wetboek Napoléon, ingerigt voor het Koningrijk Holland" wurde das Gesetzbuch am 24. Februar 1809 verabschiedet und auf den 1. Mai 1809 in Kraft gesetzt. Gleichwohl war dem Wunsch Napoléons, seinen Code Napoléon auch in Holland in Geltung zu sehen, scheinbar im großen und ganzen Genüge geschehen. Das Gesetzbuch präsentierte sich in Aufbau und weitestgehend im Inhalt wie eine hollädnische Ausgabe des Code Napoléon. Der Code Napoléon blieb auch nach dem Sturz Napoléons in Holland weitgehend in Kraft. Zeigtneössischer Pappband mit grünem Rückenschild.