EUR 39,99
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In den WarenkorbZustand: very good. Gut/Very good: Buch bzw. Schutzumschlag mit wenigen Gebrauchsspuren an Einband, Schutzumschlag oder Seiten. / Describes a book or dust jacket that does show some signs of wear on either the binding, dust jacket or pages.
Verlag: Springer Berlin Heidelberg, 1995
ISBN 10: 3540590862 ISBN 13: 9783540590866
Sprache: Deutsch
Anbieter: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Deutschland
EUR 49,99
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In den WarenkorbTaschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Der Larenz ist seit Jahren ein Klassiker unter den Lehrbüchern zur juristischen Methodenlehre. Um das Buch auch Studenten zugänglich zu machen, haben sich Autor und Verlag zur Publikation dieser gekürzten Studienausgabe des Buches aus der Reihe Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaften entschlossen. Neben der Aneignung von Kenntnissen in den einzelnen Rechtsgebieten und der praktischen Übung im Lösen von Fällen ist der Erwerb des methodischen Rüstzeugs für ein erfolgreiches Studium von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt namentlich für die Auslegungslehre, die anhand zahlreicher Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung veranschaulicht wird. Claus-Wilhelm Canaris, hat das Buch im Geist seines Lehrers Karl Larenz fortgeführt und aktualisiert, teilweise aber auch eigene Akzente gesetzt.
Verlag: Springer, 1995
Anbieter: biblion2, Obersulm, Deutschland
EUR 35,00
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In den WarenkorbZustand: very good. Broschiert. Sofortversand aus Deutschland. Artikel wiegt maximal 1000g. 325 Seiten.
Verlag: München, C. H. Beck., 1973
ISBN 10: 3406049605 ISBN 13: 9783406049606
Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Frankfurt am Main, Deutschland
Verbandsmitglied: BOEV
EUR 35,00
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In den Warenkorb8vo. XI, 415 S. Mit Porträt. Originaler Verlagsleinen. (St.a.T., Ebd., Vorsatz u. Schnitt, Bibliotheksschildchen, Aufkleber auf Vorsatz, sonst guter Zustand). Mit Beiträgen zur Rechtsgeschichte von Heinz Hübner, Max Kaser, Theo Mayer-Maly, zum Bürgerlichen Recht und Handelsrecht von Karl Larenz, Dieter Medicus, Harry Westermann, Albrecht Zeuner und zum Arbeitsrecht von Günther Beitzke, Wolfgang Blomeyer, Herbert Buchner, Claus-Wilhelm Canaris, Uwe Diederichsen, Götz Hueck, Reinhard Richardi, Bernd Rüthers, Ekkehard Schumann, Herbert Wiedemann u. Wolfgang Zöllner.
Verlag: München, C. H. Beck., 1973
ISBN 10: 3406049605 ISBN 13: 9783406049606
Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Frankfurt am Main, Deutschland
Verbandsmitglied: BOEV
EUR 60,00
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In den Warenkorb8vo. XI, 415 S. Mit Porträt. Originaler Verlagsleinen (mit OUmschlag). Verlagsfrischer Zustand! Mit Beiträgen zur Rechtsgeschichte von Heinz Hübner, Max Kaser, Theo Mayer-Maly, zum Bürgerlichen Recht und Handelsrecht von Karl Larenz, Dieter Medicus, Harry Westermann, Albrecht Zeuner und zum Arbeitsrecht von Günther Beitzke, Wolfgang Blomeyer, Herbert Buchner, Claus-Wilhelm Canaris, Uwe Diederichsen, Götz Hueck, Reinhard Richardi, Bernd Rüthers, Ekkehard Schumann, Herbert Wiedemann u. Wolfgang Zöllner.
Verlag: Nomos Verlags Gmbh Sep 2024, 2024
ISBN 10: 384878758X ISBN 13: 9783848787586
Sprache: Deutsch
Anbieter: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Deutschland
EUR 34,90
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In den WarenkorbTaschenbuch. Zustand: Neu. Neuware - Die juristische Methodik gehört zum Handwerk der praktischen Jurisprudenz und ist Grundlage jedes rechtswissenschaftlichen Arbeitens. Jeder Jurist, jede Juristin, jede Studentin und jeder Student müssen sie beherrschen.Der Band führt in die wichtigsten Methodenpositionen der letzten 200 Jahre ein - der Titel ist Programm: Er behandelt juristische Größen von Savigny über Puchta, Jhering, Larenz, Esser, Wiethölter, Canaris, Rüthers und einige andere bis hin zu Teubner. Thematische Überblicke z.B. zur Geschichte der Methodenlehre und zur ökonomischen Analyse des Rechts vervollständigen die Einführung. Ihre Kenntnis ermöglicht selbstständig wissenschaftliches und praktisches Arbeiten mit Recht. Eine handliche Methodenlehre in 12 Regeln hilft beim konkreten Auslegen und Fällelösen. Methodenlehre ist immer praktisch. Jede dieser Methodenpositionen wird an einem Fallbeispiel als Prüfstein durchgeführt. Dies zeigt besonders anschaulich, wo die Fälle und wo die Fallen zivilistischer Methodik seit Savigny liegen: ein einzigartiges Buch in Sachen juristische Methode.Mit Beiträgen vonProf. Dr. Lena Foljanty, Universität Wien | PD Dr. Ralf Frassek, Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg | Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Universität zu Köln | Dr. Thorsten Hollstein, Steuerverwaltung, Bad Homburg | Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Christian Kirchner , LL.M. (Harvard), Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Frank Laudenklos, Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Frankfurt am Main | Jutta C. Manegold geb. Oldag, Rechtsanwältin, Düsseldorf | Prof. Dr. Felix Maultzsch, LL.M. (NYU), Goethe-Universität, Frankfurt am Main | Dr. Milena Maurer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | PD Dr. Thomas Pierson, M.A., Goethe-Universität Frankfurt am Main und Justus-Liebig-Universität Gießen | Dr. Michael Rohls, LL.M. (Berkeley), Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, München | Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert, Goethe-Universität, Frankfurt am Main | Dr. Philipp Sahm, LL.M. (Florenz), Rechtsanwalt und Partner bei Advant Beiten, Frankfurt am Main | Birgit Schäfer, Goethe-Universität, Frankfurt am Main | Dr. Ralf Seinecke, M.A., Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main | Dr. Marion Träger, Rechtsanwältin und Rechtsamt, Memmingen, Ulm | Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts und des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.
Anbieter: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Deutschland
EUR 35,79
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In den WarenkorbPaperback. Zustand: Sehr gut. Gebraucht - Sehr gut Sg - 4. Aufl., ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt, mit leichten Lagerspuren - Die juristische Methodik gehört zum Handwerk der praktischen Jurisprudenz und ist Grundlage jedes rechtswissenschaftlichen Arbeitens. Jeder Jurist, jede Juristin, jede Studentin und jeder Student müssen sie beherrschen.Der Band führt in die wichtigsten Methodenpositionen der letzten 200 Jahre ein - der Titel ist Programm: Er behandelt juristische Größen von Savigny über Puchta, Jhering, Larenz, Esser, Wiethölter, Canaris, Rüthers und einige andere bis hin zu Teubner. Thematische Überblicke z.B. zur Geschichte der Methodenlehre und zur ökonomischen Analyse des Rechts vervollständigen die Einführung. Ihre Kenntnis ermöglicht selbstständig wissenschaftliches und praktisches Arbeiten mit Recht. Eine handliche Methodenlehre in 12 Regeln hilft beim konkreten Auslegen und Fällelösen. Methodenlehre ist immer praktisch. Jede dieser Methodenpositionen wird an einem Fallbeispiel als Prüfstein durchgeführt. Dies zeigt besonders anschaulich, wo die Fälle und wo die Fallen zivilistischer Methodik seit Savigny liegen: ein einzigartiges Buch in Sachen juristische Methode.Mit Beiträgen vonProf. Dr. Lena Foljanty, Universität Wien | PD Dr. Ralf Frassek, Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg | Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Universität zu Köln | Dr. Thorsten Hollstein, Steuerverwaltung, Bad Homburg | Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Christian Kirchner , LL.M. (Harvard), Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Frank Laudenklos, Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Frankfurt am Main | Jutta C. Manegold geb. Oldag, Rechtsanwältin, Düsseldorf | Prof. Dr. Felix Maultzsch, LL.M. (NYU), Goethe-Universität, Frankfurt am Main | Dr. Milena Maurer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | PD Dr. Thomas Pierson, M.A., Goethe-Universität Frankfurt am Main und Justus-Liebig-Universität Gießen | Dr. Michael Rohls, LL.M. (Berkeley), Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, München | Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert, Goethe-Universität, Frankfurt am Main | Dr. Philipp Sahm, LL.M. (Florenz), Rechtsanwalt und Partner bei Advant Beiten, Frankfurt am Main | Birgit Schäfer, Goethe-Universität, Frankfurt am Main | Dr. Ralf Seinecke, M.A., Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main | Dr. Marion Träger, Rechtsanwältin und Rechtsamt, Memmingen, Ulm | Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts und des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.
Verlag: C.H. Beck, München, 1973
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
EUR 80,00
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In den WarenkorbOrg.-Verlags-Leinen. München, C.H. Beck, 1973. 8vo. XII, 1.077 S. Org.-Verlags-Leinen.
EUR 84,90
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In den WarenkorbTaschenbuch. Zustand: Neu. Neuware - Den Anlass und exemplarischen Hintergrund der Arbeit bildet die Frage der Haftung von Signaturschlüssel-Inhabern für den Missbrauch ihrer Signaturschlüssel durch Dritte im modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Die Literatur schlägt die Fortbildung der Rechtsprechungslinien über Scheinvollmachten und Blankettmissbrauch vor. Diese werden als Rechtsscheinhaftung qualifiziert und sind in Gestalt der Anscheinsvollmacht hochstreitig.Über 'Rechtsschein' ist seit dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts viel geschrieben worden. Daniel Schnell beabsichtigt nicht, eine neue Theorie hinzuzufügen. Ziel ist es vielmehr, die wild gewachsene Diskussion wieder mit den Zentralregelungen des Rechtsgeschäftsrechts in den104 bis 185 BGB zu verzahnen. Der Begriff eines Rechtsscheins begegnet dort zwar nirgends. Der Sache nach wird die Anknüpfung abgestufter Rechtsfolgen an einen unrichtigen Schein verschiedener Inhalte dort jedoch grundlegend behandelt, vor allem in den116 ff. BGB. Diese interessieren vorliegend in Verbindung mit den171 I, 172 I BGB über Vollmachtskundgaben, welche als Rechtsschein nur anderen Inhalts als eine Willenserklärung gemäß133, 157, 167 I BGB zu erfassen und fortzubilden sind. Der Rechtsschein ist denn nichts weiter als eine Kehrformulierung der Verneinung von positive wie negative Haftung hinderndem Mitverschulden des Geschäftsgegners nach122 II BGB bei Unrichtigkeit des Scheins. Diese teils trivialen Gegebenheiten sind seit den Früharbeiten von v. Seeler, Wellspacher und Naendrup unter Sondertheorien wie Larenz' Geltungstheorie und Canaris' Vertrauenstheorie verschwunden, die punktuelle Korrekturziele innerhalb des allgemeinen Rechtsgeschäftsrechts in zu weitgehende Lehren kleideten und der Privatrechtsdogmatik damit keinen Gefallen getan haben.