Beschreibung
Einzelheft im Format 21 x 29,3 cm, ohne Umschlag und ohne die 2 Beilagen ("Neues Volk" Blätter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP und "Der Erbarzt"), Rücken mit schwarzem Papierstreifen gerändelt. Seiten 299 - 318, mit einer Fotoabbildung und mehreren Tabellen, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: zum 20. April 1938, mit einer Fotoabbildung von Adolf Hitler und einem Ausspruch von ihm: "Welchen Sinn hat all unsere Arbeit und unser Bemühen, wenn wir sie nicht in den Dienst der Erhaltung des deutschen Menschen stellen?" - Die Juden in der Medizin. Erkenntnisse eines Wiener Arztes vor 100 Jahren, , von Dr. Pichler, mit Druckvermerk der Schriftleitung: "Herr Dr. Pichler / Brünn stellt uns sehr bemerkenswerte historische Angaben zur Verfügung, über die er sich in seinem nachfolgenden Ausführungen verbreitet. Wenn wir selbst natürlich auch die Judenfrage anders ansehen, und zwar vor allem als Rassen- und nicht als konfessionelle Frage, so ist es doch interessant festzustellen, daß schon vor 100 Jahren der unheilvolle Einfluss des Judentums auf die Entwicklung der Medizin, der Volksgesundheit und des ärztlichen Standes in Österreich richtig erkannt worden ist" - Biologische Vorgänge im Volkskörper, von Dr. med. F. Reichert - Wochenschau. Die Bevölkerungsaussichten im alten Reich und in Österreich / Ehescheidung wegen Verweigerung der Nachkommenschaft - Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands - Bekanntmachungen der Reichsärztekammer - Ärztliche Fortbildung - Tagungen und Versammlungen - Persönliche Nachrichten - Neues Schrifttum. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: ". In ständiger Rechtsprechung haben die Gerichte die grundlose, beharrliche Verweigerung der Nachkommenschaft als schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten und damit als Scheidungsgrund im Sinne des BGB angesehen. Dies gilt erst recht heute, wo die Ehe nicht mehr lediglich als Privatangelegenheit der Ehepartner, sondern in erster Linie als Keimzelle des Volksganzen betrachtet wird. Es ist deshalb nur folgerichtig, wenn das Landgericht Rudolstadt in einer Entscheidung vom 1. November 1937 nicht nur in der Verweigerung der Nachkommenschaft schlechthin einen Scheidungsgrund erblickt, sondern bereits in der unbegründeten Ablehnung der Erzeugung bzw. Empfängnis weiterer Kinder eine schwere Eheverfehlung sieht… Die Frau sträubte sich jedoch hingegen und ließ den ehelichen Verkehr nur mit Schutzmitteln zu, sodaß der Wunsch des Mannes unerfüllt blieb. Schließlich schien sie seinem Drängen nachgeben zu wollen. Sie ließ sich zunächst von ihrem Ehemann einige Wochen in ein Seebad schicken und versprach, alsdann eine Empfängnis nicht mehr zu verhindern. Nach ihrer Rückkehr verweigerte sie doch wiederum den Verkehr ohne Schutzmittel, worauf der Mann Scheidungsklage erhob, der das Landgericht in Rudolstadt entsprach. Das Landgericht führtezur Begründung des Urteils aus: . . . Der eheliche Verkehr allein mit Schutzmittel widerspräche den allgemeinen Begriffen der Ehe als einer sittlichen Einrichtung. Er entwürdige die Ehe zu einem bloßen Mittel zur Befriedigung des Sinnengenusses. Das widerspreche aber gröblich den Grundsätzen unserer Bevölkerungspolitik, wonach die Erzeugung gesunder Kinder, insbesondere auch aus den Kreisen der sog. Intellektuellen, zur Erhaltung von Volk und Staat unbedingt notwendig sei. Durch das geschilderte Verhalten der Frau werde das eheliche Verhältnis zerrüttet. Dem Manne könne daher eine Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden" - Deutsches / Drittes Reich, illustrierte Bücher, Arzttum / Heilkunde / Medizin im Nationalsozialismus, deutsche Ärzteschaft / Gesundheitswesen unter Adolf Hitler, Gesundheitsführung im 3. Reich, medizinische Wochenschrift, Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands, KVD, Neue Deutsche Heilkunde, Antisemitismus, volksbiologischer Schwund eine Folge des Kapitalismus, österreichische Juden und Medizin im 19. Jahrhundert, seelisch-weltanschauliche Wurzel des Lebenswillens völkischer Gemein. Bestandsnummer des Verkäufers 36793
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