Schießvorschrift für das Gewehr, das leichte Maschinengewehr, die Pistole und das schwere Maschinengewehr. (Sch. V. J.). Heft 1. Allgemeine Schießlehre; Der Schießbehelf; Das Richten. (Bundesministerium für Heereswesen. Zu Erlaß 10.000-2 von 1928).
(Österreichischen Bundesministerium für Heerwesen).
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