Ausgabeanweisung (amtlicher Vordruck) über das veränderte Diensteinkommen des Provinzialbeamten [.], der seit 14. September 1914 zum Kriegsdienst einberufen ist. Kriegsbesoldung beträgt [.], es gibt eine vorzunehmende Kürzung, eine Zusammenstellung, eine Anweisung und all das wurde rechnerisch festgestellt durch den Bürodirektor gez. Schütze und all das geht an die Provinzialhaupt-Kasse. Ort und Datum: Merseburg, den 28. Juni 1915
Militärbehörde
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