Verkäufer
Antiquariat Tautenhahn, Lübeck, Deutschland
Verkäuferbewertung 5 von 5 Sternen
AbeBooks-Verkäufer seit 13. Januar 2012
1 Doppelblatt (auf Bütten), 31,5 x 20,8 cm. Handschriftliche Erbschaftsvereinbarung und Vollmacht nach dem Tode von Gottlieb Freiherr von Süsskind vom 11. Jaenner [d.i. Januar] und 23. August 1850. Erbschaftsvereinbarung "über den verwandschaftlich genehmigten Erbschaftsantritt des Gesamtrücklaß des Herrn Banquier Gottlieb Baron von Süsskind sen." vom 11. Januar 1850 sowie diesbezüglich vereinbarte Vollmacht vom 23. August 1850: "Wir Unterfertigte als Erben des verlebten Banquiers Herrn Gottlieb Freiherr von Süsskind zu Augsburg ertheilen hiermit unserm Miterben und Bruder resp. Schwager, Herrn Gottlob Freiherr von Süsskind, unbeschränkte Vollmacht in allen die vorliegende Verlassenschaft betreffenden Angelegenheiten gewalthabend für uns aufzutreten, Käufe und Verkäufe, Tausch und sonstige Verträge abzuschließen, dieselben ohne unsere Beyziehung gerichtlich verbriefen zu lassen, Geld in Empfang zu nehmen, und hierüber rechtsgültig zu quittieren, Hypotheken zu endiren oder die Löschungsbewilligung zu ertheilen, Klagen bei allen Gerichten und Behörden zu erheben, Eide zu- und zurückzuschieben, Urkunden anzuerkennen oder zu dissitiren, Rechtsmittel einzulegen und wieder zurückzunehmen, jemand anderen für sich zu substituieren und ihm die gleichen Befugniße einzuräumen, überhaupt nach Belieben in unserm Namen zu handeln und alles vorzunehmen, wozu nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erforderlich ist." Handschriftlich unterzeichnet am 23. August 1850 von Albert Freiherr von Süsskind, Theodor Freiherr von Süsskind, Namens der v. Herman'schen Kinder F. Roeder, Freiherr Carl von Varnbüler Namens s. Frau und Freiherr Hermann vom Holtz Namens s. Frau. Die "Aechtheit der vorstehenden Unterschriften" eigenhändig amtlich beglaubigt sowie beide Vereinbarungen eigenhändig unterzeichnet durch Carl Johann Graf von Guiot du Ponteil, Direktor des Königlich Bayerischen Kreis-und Stadtgerichts Augsburg und Vorsitzender des Appellationsgerichts Mittelfranken. Rückwärtig mit einer zusätzlichen eigenhändigen Beglaubigung vom 12. November 1850 von Guiot du Ponteil. Mit dem 15 Kreutzer-Stempel sowie dem Prägestempel des "Königreich Bayern". - Johann Gottlieb von Süsskind [auch: von Süßkind] (1767-1849) eröffnete 1806 in Augsburg ein auf Wertpapierhandel ausgerichtetes Privatbankhaus und gilt bis heute als der wohlhabendste Unternehmer Schwabens seit Ende des 30jährigen Krieges. 1835 war von Süsskind größter Anteilseigner der "Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank" und somit Gründungsaktionär der späteren "Hypo- und Vereinsbank AG" und heutigen "UniCredit Bank AG". Er stand in enger Verbindung zu dem Unternehmer und Bankier Johann Lorenz von Schaezler sowie zu den Fürsten Fugger und dem bayerischen Königshof. Sein Vermögen betrug 1849 zum Zeitpunkt seines Todes 2,9 Millionen Gulden. 1950, dem Jahr des vorliegenden Manuskripts, löste sein Sohn Gottllob das Bankhaus auf. Seine Brüder Albert und Theodor von Süsskind sowie die mitunterzeichnenden Schwager Freiherr Friedrich Karl Gottlob Varnbüler von und zu Hemmingen (1809-1889), Hermann Freiherr von Holtz (1813-1857) sowie Benedict Freiherr von Herman waren Teil der vorliegenden Erbschaftsvereinbarung. Der umfangreiche Gutsbesitz wurde nach dem Tod von Süsskinds unter seinen Erben aufgeteilt, deren Nachfahren ihn teilweise noch heute bewirtschaften (Bächingen, Dennenlohe, Schwendi). - Stellenweise leicht bestoßen und knickspurig. Vormals mittig gefaltet. Schön nuancierte, gut lesbare Handschrift. In sehr guter Erhaltung. Bestandsnummer des Verkäufers 89447CB
Titel: [Handschriftliche Erbschaftsvereinbarung und...
Verlag: Augsburg.
Erscheinungsdatum: 1850
Einband: Hardcover